Österreich erfüllte Anti-Rassismus-Empfehlungen nicht

Österreich hat die vor drei Jahren gemachte „prioritäre Empfehlungen“ der Anti-Rassismus-Kommission des Europarates zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz bisher nicht umgesetzt.

Zu diesem Schluss kommt die Kommission in einer Zwischenevaluierung. Demnach wurden die österreichischen Anti-Diskriminierungs-Gesetze weder vereinheitlicht, noch wurden Behörden mit einschlägigen Zuständigkeiten zum besseren Schutz vor Rassismus und Ungleichbehandlung zusammengelegt.

Zusatzprotokoll zur Internetkriminalität nicht beigetreten

Außerdem sei Österreich nicht, wie empfohlen, einem Zusatzprotokoll zur Europarats-Konvention über Internetkriminalität (Convention on Cybercrime) beigetreten, heißt es in dem Zwischenbericht, der heute veröffentlicht wurde. Das Zusatzprotokoll erweitert das Spektrum unter Strafe zu stellender Verbrechen, die mittels Computer begangen werden, um online veröffentlichtes fremdenfeindliches Material, rassistische Drohungen und Beleidigungen sowie die Leugnung oder Verharmlosung von Völkermord im Netz. Die österreichischen Behörden hätten mitgeteilt, dass die Vorbereitungen zur Ratifizierung noch liefen, daher sei festzustellen, dass die Beitritts-Empfehlung aus dem Jahr 2015 bisher nicht umgesetzt wurde, so die Anti-Rassismus-Kommission.

Keine Bemühungen zu Gesetzesvereinheitlichung

In Sachen Gesetzesvereinheitlichung hält die Kommission fest, man bedaure, „dass es keine Initiativen gibt, die bestehenden Anti-Diskriminierungs-Gesetze zumindest innerhalb der neun Bundesländer oder innerhalb des Bundes zusammenzuführen, was ihre Zahl erheblich - von 35 auf zehn - reduzieren würde“. Weder in den Ländern noch im Bund sei zudem eine Zusammenlegung von Anti-Diskriminierungs-Institutionen angegangen worden.

Gleichbehandlungsanwaltschaft in Ländern vertreten

Auf der positiven Seite wird in diesem Zusammenhang lediglich vermerkt, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes nun verstärkt in den Ländern vertreten sei; deren Regionalbüros beschäftigten sich mittlerweile auch mit Benachteiligung wegen ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Alter oder Religion. Lobend erwähnt werden auch die Einführung einer zentralen Hotline als Telefonanlaufstelle für Opfer, die aber schon ein Jahr vor den Empfehlungen erfolgte, sowie Arbeiten, in Österreich das Informationshilfsprogramm „Clarity“ der EU-Grundrechteagentur FRA zu implementieren. Damit sollen Opfer von Ungleichbehandlung einfacher zu ihrem Recht kommen. „(...) Das System bleibt komplex, und es gibt Raum für weitere Verbesserungen“, betont die Europarats-Kommission.

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