42 Prozent der negativen Asylbescheide aufgehoben
Das zeigte eine parlamentarische Anfragebeantwortung des Justizministeriums an den Grünen Bundesrat David Stögmüller, über die die Tagezeitung „Kurier“ berichtet.
4.900 Verfahren betroffen
In 11.550 Verfahren war 2017 über Anträge auf internationalen Schutz, Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen sowie über Aufenthaltsbeendigungen entschieden worden, wobei sich vor allem Afghanen an die Beschwerdeinstanz wandten. In gleich 4.900 Verfahren wurde die Entscheidung des Bundesasylamts aufgehoben oder abgeändert.
Bei 900 Verfahren Zuständigkeit abgeändert
Bei weiteren 900 Verfahren wurde die Einschätzung der Erstinstanz, was die Zuständigkeit Österreichs bei sogenannten „Dublin-Fällen“ betrifft (also bei Flüchtlingen, für deren Verfahren zumindest am Papier ein anderer europäischer Staat zuständig wäre), abgeändert. Was Schubhaft- und sonstige Maßnahmenbeschwerdeverfahren angeht, wurde in einem Drittel der Fälle die Entscheidung gekippt, konkret in 200 von 600.
Grüner Bundesrat vermutet „politisches Kalkül“
Der Grüne Bundesrat David Stögmüller zeigt sich verwundert über die hohe Fehlerquote: „Entweder wird beim BFA schlampig gearbeitet oder es steckt politisches Kalkül dahinter, was ich eher glaube.“ Deshalb überlegen die Grünen, Innenminister Herbert Kickl im Bundesrat vorzuladen, um zu möglichen Missständen in der Asyl-Behörde Stellung zu nehmen.