Anerkennung von drittem Geschlecht

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Möglichkeit für ein drittes Geschlecht im Geburtenregister verlangt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellt eine Entscheidung für 2018 in Aussicht.

Darauf solle der Gesetzgeber nicht warten und Initiative ergreifen, sagte am Donnerstag Volksanwalt Günther Kräuter. Die Karlsruher Entscheidung bezeichnete er als wegweisend.

Auch Bioethikkommission dafür

Dafür spricht sich auch die Bioethikkommission aus. In ihrer jüngsten Sitzung Ende Oktober hat das Beratungsgremium im Bundeskanzleramt eine einstimmige Stellungnahme zu Intersexualität und Transidentität verabschiedet. Die Empfehlungen sollen intersexuelle Menschen vor ungewollten medizinischen Eingriffen bewahren, Eltern betroffener Kinder unterstützen sowie intersexuelle und transidente Menschen vor Diskriminierung schützen. Die Einführung einer dritten Option neben „männlich“ oder „weiblich“ in Personenstandsregistern wird darin ausdrücklich empfohlen.

30 Menschen in Österreich jährlich betroffen

„Jedes Jahr werden in Österreich rund 30 Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale nicht den gängigen Normen für männlich oder weiblich entsprechen“, sagte Kräuter. „Weder die Medizin noch die Rechtsordnung tragen dem Umstand Rechnung, dass es ein drittes Geschlecht gibt.“ Durch frühzeitige geschlechtszuordnende Operationen würden massive Verletzungen von Menschenrechten verursacht.

Arbeitsgruppe im Gesundheitsministerium

Auf Drängen der Volksanwaltschaft habe sich im Gesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe mit Medizinern, Experten und Selbstvertretern zusammengefunden, um Richtlinien für den medizinischen Bereich zu entwickeln, berichtete der Volksanwalt. VfGH-Präsident Gerhard Holzinger habe eine Entscheidung des Gerichtshofes für 2018 angekündigt. Eine rasche Initiative des Gesetzgebers wäre aber „ein wichtiges Signal im Sinne von Antidiskriminierung und Schutz von Persönlichkeits- und Menschenrechten“.

„Rechte jeder Person“ anerkennen

Die Selbstvertretungsorganisationen VIMÖ, Plattform Intersex Österreich und HOSI Salzburg haben unterdessen den Schritt der deutschen Verfassungshüter begrüßt. „Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen“, sagte Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ). „Wenn überhaupt, sollte ein Geschlechtseintrag nur freiwillig sein und auf der Selbstbestimmung der jeweiligen Person beruhen.“ Die Entscheidung aus Karlsruhe könne „auch für Österreich wegweisend sein“, so Intersex-Aktivist Alex Jürgen, der gerade versucht, über den Rechtsweg eine Änderung seines Personenstands zu erkämpfen. „Möge Österreich sich nicht länger zieren und meine Pass- und Geburtsurkunde-Fälle ebenso positiv entscheiden.“

Bisher abschlägige Bescheide

Bisherige Versuche wurden abschlägig beschieden. So hat das Landesverwaltungsgericht (LVG) Oberösterreich seinen Antrag auf Eintrag eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister im Oktober 2016 abgelehnt. Die Gesamtrechtsordnung gehe davon aus, dass jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist, lautete die Begründung. Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen, das Verfahren liegt beim VfGH.

„Inter“ oder „divers“ bzw. Verzicht auf Geschlechtseintrag

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass neben männlich und weiblich künftig ein dritter Geschlechtseintrag im deutschen Geburtenregister möglich sein muss, etwa „inter“ oder „divers“. Alternativ könne der Gesetzgeber generell auf einen Geschlechtseintrag verzichten. Der deutsche Gesetzgeber muss bis Ende nächstes Jahres eine Lösung finden.

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