Salzburger Bettelverbot erneut gekippt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit seiner Entscheidung vom vergangenen Freitag das Bettelverbot in der Salzburger Altstadt erneut gekippt.

Das seit 2. Juni 2015 geltende sektorale Bettelverbot komme wegen seines zeitlichen und örtlichen Umfangs einem absoluten Bettelverbot gleich und sei damit „verfassungsrechtlich verpönt“ und gesetzeswidrig.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Der VfGH hatte die Verordnung der Stadt nach der Beschwerde einer Bettlerin geprüft. Die Frau war wegen eines Verstoßes gegen das Verbot des „stillen Bettelns“ bestraft worden. Das Höchstgericht hatte allerdings bereits 2012 festgestellt, dass ein solches gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, weil es Menschen von der Nutzung des öffentlichen Raums ausschließe und zumal der Freiheit der Meinungsäußerung widerspreche.

Sektorales Bettelverbot

Die Stadt reagierte auf die Entscheidung mit der Einführung von Verbotszonen und stützte sich formal auf eine Verordnung des Landes, die es Kommunen freistellt, das Betteln dort zu verbieten, wo die ungehinderte Nutzung des öffentlichen Raumes nicht mehr möglich ist. Aggressives Betteln, organisiertes Betteln oder das Betteln mit Kindern waren in der Stadt ohnehin untersagt. Im Mai 2015 beschloss der Gemeinderat mit einer Mehrheit aus SPÖ, ÖVP und FPÖ das sektorale Bettelverbot, die grüne Bürgerliste und die NEOS stimmten dagegen.

Verordnung aus 2015 überprüft

Das Verbot galt in der Getreidegasse und den angrenzenden Gassen bis hin zu Brücken über die Salzach. Ende Mai 2016 wurde die Verordnung von einer neuen Regelung abgelöst, das Bettelverbot wurde auf zahlreiche stark frequentierte Gassen, Plätze und Brücken in der linken und rechten Altstadt ausgeweitet. Die neuen Verbotszonen umfassten zudem die städtischen Friedhöfe und den Platz vor der Stadtbibliothek in Lehen. Geprüft wurde vom VfGH allerdings nur die ursprüngliche Verordnung aus 2015.

Regelung des Bettelverbots nicht gerechtfertigt

Der kam in seiner Entscheidung nun zum Schluss, dass zwar Einschränkungen zur Vermeidung drohender Missstände durchaus erlaubt sein könnten - und damit auch ein zeitlich und auf neuralgische Punkte örtlich beschränktes Verbot auch des „stillen“ Bettelns. Die Regelung der Stadt mit einem Bettelverbot täglich von 8.00 bis 19.00 Uhr in bedeutenden Teilen der Innenstadt und über ganze Straßenzüge sei sachlich aber nicht gerechtfertigt.

Politiker überrascht

Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) zeigten sich in einer ersten Reaktion überrascht: „Wir werden sehr schnell prüfen, wie wir das rechtlich sanieren können. Die Missstände, die wir hatten, dürfen nicht erneut aufleben“, betonten beide heute in einer Aussendung. Zugleich fühlten sie sich aber auch bestätigt, weil der VfGH keine Probleme bei den Märkten, Friedhöfen, beim Rupertikirtag und Christkindlmarkt gesehen habe. „Diesbezüglich ist das Bettelverbot rechtskonform.“ Die Stadt müsse nun das Bettelverbot rasch und neu formulieren, forderte heute auch FPÖ-Klubobmann Andreas Reindl. Er will, dass das organisierte Betteln strenger von der Polizei überwacht wird.

Mit Sozialarbeit & Streetwork reagieren

Bürgerlisten-Gemeinderätin Ingeborg Haller befürchtete im Gespräch mit der APA, dass die erneute öffentliche Diskussion, wo Betteln nun erlaubt sein solle und wo nicht, nur zulasten der bettelnden Menschen gehen werde. „Wir sollten besser mit Sozialarbeit und Streetwork statt mit Verboten und einem Wachdienst reagieren.“ Interessant sei, dass der VfGH in seiner Entscheidung anführe, dass die Verbotszonen in Relation zur Gesamtfläche der Stadt zwar nicht recht groß sind, aber gerade dort durch die hohe Passantenzahl die Aussicht auf finanzielle Hilfe zur Linderung der persönlichen Not besonders hoch ist.

Bürgerliste will Aufhebung von Bettelverordnung

Die Bürgerliste will morgen im Gemeinderat einen Dringlichkeitsantrag einbringen, mit dem die Aufhebung auch der Bettelverordnung aus 2016 gefordert wird. „Wir können angesichts der Entscheidung ja nicht warten, bis diese Verordnung auch vom Höchstgericht gekippt wird.“

„Gescheiterte Law-and-order-Politik“

„Die Bettelverbots-Koalition aus SPÖ, ÖVP und FPÖ steht nun vor den Scherben ihrer gescheiterten Law-and-order-Politik“, betonte NEOS-Klubobmann Sebastian Huber in einer Stellungnahme. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien beim Beschluss des sektoralen Bettelverbotes nicht ernst genommen worden. Das Verbot habe außer einem Verdrängungseffekt außerdem keine Wirkung gezeigt. Die NEOS fordern nun einen Dialog von Politik, NGOs, Kirche, Polizei und betroffenen Bürgern, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

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