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Tschechisches Verfassungsgericht stärkt Kampf gegen Hetze im Internet

Das tschechische Verfassungsgericht hat der Justiz im Kampf gegen Hetze im Internet den Rücken gestärkt. Es wies die Beschwerde eines Mannes zurück, der wegen eines Hass-Postings zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden war. In dem konkreten Fall ging es um einen Kommentar unter einem Foto einer Schulklasse aus dem nordböhmischen Teplice, der überwiegend Kinder von Roma und arabischen Einwanderern angehörten.

Das ging aus dem am Dienstag in Brno veröffentlichten Urteil hervor. In einer demokratischen Gesellschaft müsse gegen Hassrede im Internet in schwerwiegenden Fällen auch mit strafrechtlichen Mitteln vorgegangen werden, mahnten die Richter.

Die Schule befinde sich in der Plynarenská (Gaswerkstraße), schrieb der Verurteilte in den sozialen Medien – und fügte hinzu: „Die Lösung bietet sich geradezu an.“ Die Richter werteten dies als eine Anspielung auf die Ermordung von Juden und Roma durch die Nationalsozialisten in Gaskammern im Zweiten Weltkrieg.

Die Verteidigung hatte angeführt, dass es sich nur um einen „harmlosen Scherz“ gehandelt habe. Dieses Argument wiesen die Verfassungsrichter zurück. Die Menschenwürde stehe über der Meinungsfreiheit, die nicht absolut sei.