Gericht
Sebastian Duda
Sebastian Duda
Tschechien

Keine Wiedergutmachung für internierte Deutsche

Eine Angehörige der deutschen Minderheit ist in Tschechien mit einem Antrag auf juristische Wiedergutmachung gescheitert. Das Verfassungsgericht in Brno wies die Beschwerde der heute 85 Jahre alten Frau am Dienstag zurück.

Diese war nach dem Zweiten Weltkrieg als Kind mit ihren Eltern von 1947 bis 1949 in einem Internierungslager für Deutsche in Svatobořice festgehalten worden. Danach kam die Familie bis 1955 in ein anderes Lager mit besseren Bedingungen.

Die Verfassungsrichter sahen nun keine Rechtsgrundlage für eine Rehabilitation oder eine Entschädigung. Sie wiesen aber auch die Interpretation einer früheren Instanz zurück, dass die Unterbringung in dem Lager gar ein „Akt der Barmherzigkeit“ gewesen sei. Die Nachkriegsinternierung von Angehörigen der deutschen Volksgruppe habe „deutliche Züge des Freiheitsentzugs“ getragen, stellte das Verfassungsgericht klar.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden rund drei Millionen Sudetendeutsche aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben. Doch manche verblieben trotz der Vertreibung im Land. Viele von ihnen gingen später als Aussiedler in die Bundesrepublik. Bei der Volkszählung im Jahr 2011 bekannten sich noch rund 19 000 Tschechen zur deutschen Minderheit.

Ústavní soud zamítl stížnost příslušnice německé menšiny | 22.9.2021