Eine entsprechend geänderte Verordnung von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung tritt am morgigen Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft.
Betroffen von der Öffnung sind vier Grenzübergänge zu Tschechien und einer zur Slowakei: Alt Prerau – Nový Přerov, Langau – Hřbitov Stálky, Mitterretzbach – Hnanice, Pyhrabruck – Nové Hrady sowie Angern-March/Záhorska Ves.
An den übrigen 38 kleineren Grenzübergangsstellen nach Tschechien und zwei zur Slowakei bleibt laut Innenministerium „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ der Grenzverkehr zur Gänze eingestellt.