Brücke Oberndorf-Laufen; Grenze
ORF/Brutmann
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Corona

Berufspendler/innen müssen sich regelmäßig testen lassen

Angesichts der hohen Infektionszahlen werden die Einreisebestimmungen für Pendler/innen nach Österreich demnächst verschärft – unter anderem mit einer regelmäßigen Testpflicht.

Im Jahr 2018 gab es laut der jüngsten verfügbaren Daten der Statistik Austria rund 234.000 Beschäftigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich hatten. (Zum Vergleich: Insgesamt waren in jenem Jahr rund 4,3 Mio. Menschen erwerbstätig). Den größten Einzug hatte Österreich aus Ungarn mit rund 56.000 und der Slowakei mit rund 41.000 Personen.

Bisher konnte man ohne negativen Coronatest einreisen. Für die heimische Wirtschaft ist die Gruppe der Berufspendler/innen ein wichtiger Faktor. Tausende Menschen überqueren regelmäßig für ihren Beruf die Grenze nach Österreich. Viele davon arbeiten in systemrelevanten Branchen wie dem Gesundheitsbereich.

Insgesamt stellten Ungarn und die Slowakei damit mehr als 40 Prozent aller Berufspendler/innen, heißt es in einem Bericht der Statistik Austria zu den Zahlen für 2018. Aber auch aus Rumänien (rund 34.000), Deutschland (rund 26.000), Slowenien (rund 17.000), Tschechien und Polen (je rund 12.000) pendelten regelmäßig Menschen für den Job nach Österreich.

Besucher des Pendler-Testzentrums in Altach
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Die meisten Berufspendler/innen (knapp 52.000) waren im Gesundheits-und Sozialwesen beschäftigt, gefolgt von den Bereichen Beherbergung und Gastronomie (rund 29.000) sowie Herstellung von Waren (26.000). Den größten Anteil an allen Beschäftigten einer Branche machten die Pendler/innen aber in der Land- und Forstwirtschaft aus, wo rund jede/r Vierte unselbstständig Beschäftigte nicht in Österreich ansässig war. Im Sektor Beherbergung und Gastronomie war es nur rund jede/r Zehnte.

Im Zuge der anhaltenden Pandemie müssen sich Pendler/innen in Zukunft neben der wöchentlichen Testpflicht auch einmal pro Woche online registrieren („Pre Travel Clearance“). Details, wie die nötigen Kontrollen hierfür vollzogen werden sollen, sind aber noch offen. Die entsprechende Verordnung befinde sich aktuell „in Abstimmung“, hieß es zuletzt aus dem zuständigen Ministerium. Geplant sei aber, dass die Verordnung kommende Woche in Kraft tritt.