Flüchtling im Lager Vučjak nahe der nordbosnischen Stadt Bihać. (9.12.2019)
ELVIS BARUKCIC / AFP / picturedesk.com
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EU-Gerichtshof

Polen, Ungarn und Tschechien haben in Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen

Polen, Ungarn und Tschechien haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen, indem sie die Aufnahme von Flüchtlingen verweigerten.

Die drei osteuropäischen Länder hätten ohne zulässigen Grund den ihnen zugewiesenen Anteil an Flüchtlingen nicht aufgenommen, mit dem die Belastung für die südlichen EU-Länder Italien und Griechenland nach einem Anstieg der Migranten-Zahlen ab 2015 verringert werden sollte, entschied das oberste Gericht der Europäischen Union am Donnerstag. Die Weigerung sei mit dem Verweis auf den Schutz der öffentlichen Ordnung und der Inneren Sicherheit wie im Falle Polens und Ungarns nicht zu rechtfertigen. Die EU-Kommission kann nun finanzielle Sanktionen beantragen.

Ungarns Vorgehensweise in Coronakrise auch kritisiert

Ungarn war zuletzt in der EU auch wegen Notmaßnahmen in der Corona-Krise kritisiert worden, mit denen der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban am Parlament vorbei regieren kann. In einer gemeinsamen Erklärung äußerten Deutschland und zwölf weitere EU-Länder die Sorge, dass die Maßnahmen eine Gefahr für die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte darstellen. Sie müssten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt, verhältnismäßig und vorübergehend sein und einer regelmäßigen Kontrolle unterliegen. Die EU-Kommission warnte vor einer Aushöhlung der Demokratie.