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Elisabeth Steiner bleibt EGMR-Richterin
Elisabeth Steiner, die im Jahr 2001 als erste Österreicherin zur Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ernannt worden war, ist von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in ihrem Amt bestätigt worden.
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Mandat bis 2013
Wie der Europarat heute in einer Aussendung mitteilte, beginnt das zweite Mandat am kommenden 1. November und endet am 31. Oktober 2013. Insgesamt wurden vom Parlament des Europarats zwölf Richter ernannt.
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Vorschlag mit drei Namen
Die Parlamentsentscheidung über die EGMR-Richter erfolgt auf Grundlage einer Liste mit drei Namen, die von den jeweiligen Staaten vorgelegt werden. Die weiteren Kandidaten auf der österreichischen Liste waren Ursula Kriebaum, Assistentin an der Universität Wien, sowie Stefan Rosenmayr, Richter am Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Die EGMR-Richter haben ein sechsjähriges Mandat, eine Wiederwahl durch die 318 Abgeordneten aus den 47 Parlamenten in der Europarats-Versammlung ist zulässig.
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Vorschlag der ÖVP-FPÖ-Regierung
Steiners Ernennung auf Vorschlag der damaligen schwarz-blauen Bundesregierung hatte im Jahr 2001 für heftige innenpolitische Debatten gesorgt. SPÖ und Grüne kritisierten die angeblich auf Druck der FPÖ getroffene Entscheidung gegen eine zweite Amtszeit für den damaligen Richter und früheren SPÖ-Klubobmann Willi Fuhrmann, da er sich durch seine Amtstätigkeit in Straßburg großes Ansehen erworben habe. Auch der Präsident des Gerichts, der Schweizer Jurist Luzius Wildhaber, zeigte sich damals verärgert über die offensichtlich politisch motivierte Nicht-Verlängerung für Fuhrmann. Die FPÖ argumentierte damals mit dem Wunsch, die Zahl der Frauen am Menschenrechtsgericht zu steigern.
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Grundlage: Europäische Menschenrechtskonvention
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht seit 1959 über die Menschenrechte in den 47 Ländern des Europarates. Das Gericht kann von den Mitgliedstaaten, aber auch Bürgern nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges angerufen werden. Der Gerichtshof urteilt auf Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 und ihren Zusatzprotokollen. Die Konvention legt unveräußerliche Grundrechte fest wie das Recht auf Leben, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie faire Prozesse fest, durch ein Zusatzprotokoll wird auch die Todesstrafe geächtet. Stellt der Gerichtshof eine Rechtsverletzung durch einen Staat fest, verurteilt er ihn in der Regel zur Zahlung einer Entschädigung für die geschädigte Person. |
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