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Di | 14.02.2012
"Tablica" Pliberk - slika:orf.at
Zusatzschildchen gesetzwidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Anbringung von Zusatztafeln statt zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten (Bleiburg/ Pliberk und Ebersdorf/ Drveša vas) für gesetzwidrig befunden.
"Nicht durch StVO gedeckt"
VfGH-Präsident Karl Korinek hat das heute bei einer Pressekonferenz in Wien damit begründet, dass die Zusatztafeln durch die Straßenverkehrsordnung nicht gedeckt seien.
Mit dieser Entscheidung gibt der VfGH einem Antrag der Volksanwaltschaft recht. Aus den einschlägigen Bestimmungen folge das gesetzliche Gebot, sowohl den deutschen als auch den slowenischen Namen des Ortes auf den Ortstafeln anzugeben.
Karl Korinek - slika:apa/newald
"Völlig eindeutige Regelungen"
Die Angabe des Namens eines Ortes in der einen Sprache auf der Ortstafel und in der anderen Sprache auf eine Zusatztafel sei im Hinblick auf diese "völlig eindeutigen Regelungen" ausgeschlossen, erläuterte Korinek. Das sei ein "bisschen eine No-na-Entscheidung".
In dieser Frage sei es nicht darum gegangen, ob es sich um ein gemischtsprachiges Gebiet handelt bzw. der Staatsvertrag erfüllt werde, sondern ob das Anbringen von Zusatzschildchen durch die Straßenverkehrsordnung gedeckt sei.