Hakenkreuzfahne: Bedingte Haft und Geldstrafe

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist ein 27 Jahre alter Mann aus Klagenfurt/ Celovec am Landesgericht schuldig gesprochen worden. Weil er eine Hakenkreuzfahne aufhängte, bekam er eine bedingte Haftstrafe und muss 1.200 Euro zahlen.  

Will nichts mit NS-Gedankengut zu tun haben

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zuerst seinen Freunden in seiner Wohnung eine Hakenkreuzfahne gezeigt und diese dann auf dem Balkon aufgehängt zu haben. Der 27-Jährige bekannte sich schuldig.

Mit dem nationalsozialistischen Gedankengut oder einer Wiederbelebung eines Regimes will er jedoch nichts zu tun haben, versicherte er den Richtern und dem Staatsanwalt glaubhaft. Auch sein Verteidiger, der ihn bereits seit gut zehn Jahren kennt, versicherte, dass der Angeklagte nichts mit der NS-Szene oder deren Gedankengut zu tun habe.

Die Geschworenen haben ihn am Dienstag einstimmig für schuldig bekannt. Die Strafe lautet zehn Monate bedingte Haft auf drei Jahre zur Bewährung sowie eine Geldstrafe von 1.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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