Zwei Schuldsprüche in Bootsunfall-Prozess
Am Abend wurden nach stundenlanger Verhandlung die Urteile im Prozess um den tödlichen Bootsunfall gesprochen. Der Hauptangeklagte, ein 45 Jahre alter Niederösterreicher, wurde zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte, ein Bootsführer aus Kärnten, wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Erstangeklagter legte Berufung ein
Der Anwalt des Hauptangeklagten, Alexander Todor-Kostic, kündigte noch am Abend Berufung an, der Anwalt des Zweitangeklagten, Georg Schuchlenz, gab keine Erklärung ab. Er bat um drei Tage Bedenkzeit für seinen Mandanten. Der Staatsanwalt kündigte ebenfalls Berufung gegen das Strafausmaß des Erstangeklagten an. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.