Artikel 7: Rat weist auf Nichterfüllung hin

Anlässlich des 63. Jahrestages der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955, weist der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS) auf die Nichterfüllung des Artikel 7, der die Volksgruppenrechte bestimmt, hin.

Am 15.5. vor 63 Jahren wurde der österreichische Staatsvertrag mit seinem Artikel 7 über die Rechte der Kärntner Slowenen, Steirischen Slowenen und Burgenländischen Kroaten unterzeichnet. Bedauerlicherweise sei es schon Tradition, dass der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev zu diesem Jahrestag auf die Nichterfüllung des Art. 7 des Staatsvertrages in wichtigen Bereichen hinweisen müsse, heißt es in einer Aussendung.

Besonders wird die Nichterfüllung der Rechte im Bereich Bildung, Medien, Topografie und finanzielle Förderung kritisiert. Seitens des Rates wird beklagt, dass die Volksgruppenförderung seit dem Jahre 1995 unverändert ist, de facto bedeute dies mittlerweile fast eine Halbierung.

- Link: Rat der Kärntner Slowenen
- Meldung in slowenischer Sprache