Agrokor-Sondergesetz verfassungskonform
Die Entscheidung wurde am Dienstag verkündet, berichteten Medien. Beim Verfassungsgericht waren insgesamt zwölf Anträge zur Prüfung des Gesetzes eingegangen. Das Gesetz wurde u.a. vom Agrokor-Gründer Ivica Todorić sowie von der russischen Sberbank, dem größten Gläubiger des Konzerns, angefochten.
Insolvenzverfahren verhindert
Das im April 2017 verabschiedete Gesetz zur Rettung von angeschlagenen Großunternehmen ermöglichte dem Staat eine Intervention durch Bestellung eines Krisenvorstands im Agrokor. Dieses hat das Ruder für höchstens 15 Monate übernommen, mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren. In dieser Zeit können keine Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Das Gesetz hat laut den Höchstrichter ein legitimes Ziel: das Erhalt von strategisch wichtigen Unternehmen zu sichern, um negative Folgen für die gesamte wirtschaftliche, soziale und finanzielle Stabilität für das ganze Land abzuwenden, erklärte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Miroslav Šeparović, laut Medienberichten. In der Situation, in der sich damals Agrokor befand, hätte man mit bestehenden Insolvenzregeln das erwünschte Ziel nicht erreichen können, hieß es.
„Das war eine außergewöhnliche Situation, die außergewöhnliche Maßnahmen erforderte“, sagte Šeparović. In einer Situation, in der ein unkontrollierter Kollaps Zehntausende Arbeitsplätze gefährden hätte können, sei die Regierung zum Eingreifen verpflichtet gewesen.
Abweichenden Stellungnahmen
Unterdessen haben drei von insgesamt 13 Verfassungsrichtern in ihren abweichenden Stellungnahmen betont, dass eine „signifikante Anzahl“ von Bestimmungen in der Lex Agrokor verfassungswidrig sei, so die Medien.
Unmittelbar nachdem das kroatische Parlament das Gesetz im April 2017 verabschiedet hatte, beantragte Todorić die staatliche Intervention. Ursprünglich war das Eingreifen der Regierung als Plan B für den Fall vorgesehen gewesen, dass die von Agrokor und seinen Gläubigern eingeleitete Sanierung scheitern sollte.
Der staatliche Sanierungsvorstand hat die Aufgabe, bis zum 10. Juli einen Gläubigervergleich zu erreichen.