„Jede Art von Wiederbetätigung verbieten“

Der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS) begrüßt die Bemühungen der Kärntner Landesregierung zur Einstellung der faschistischen Umtriebe bei der kroatischen Veranstaltung in Bleiburg/ Pliberk. „Jede Art faschistischer Wiederbetätigung sollte verboten werden“, heißt es.

Erinnerungskultur „hat Nachholbedarf“

Der Rat der Kärntner Slowenen stellt in seiner Aussendung jedoch fest, dass die Erinnerungskultur in Kärnten auch darüber hinaus in vielen Bereichen einen Nachholbedarf habe und es angebracht wäre, etliche Missstände bis zum 100-jährigen Jubiläum der Kärntner Volksabstimmung zu beheben und Versäumtes nachzuholen.

Es fehle in Kärnten ein zentraler Erinnerungsort für die Kärntner Opfer des Nationalsozialismus, seien es als politische Gegner, Verfolgte, Kärntner Slowenen, Juden, aus religiösen Gründen Verfolgte oder andere. In den letzten Jahren hätte es wohltuende Initiativen gegeben, wie die Gedenktafel vor dem Landesgericht, das Denkmal der Namen in Villach/ Beljak, das Denkmal für die ausgesiedelten Kärntner Slowenen in Ebenthal/ Žrelec, das Erinnerungsmal in Zell/ Sele und andere. Es fehle jedoch eine zentrale Gedenkstätte des Landes Kärnten, so der Rat weiters.

Forderung nach Umbenennung von Straßen

Während es keinen Mangel an Denkmälern in Bezug auf den Abwehrkampf gebe, wobei die beiden Denkmäler in St. Jakob im Rosental/ Šentjakob v Rožu und Rosegg/ Rožek einen eindeutigen NS-Bezug aufweisen, gebe es keine öffentliche Erinnerung daran, dass Kärntner, teils direkt aus dem Abwehrkampf heraus, zu den wesentlichen Mittätern des NS-Regimes und zentralen Figuren von dessen Vernichtungsapparat gehörten.

„Stellvertretend für andere seien nur Gauleiter Friedrich Rainer und Odilo Globočnik genannt. Weitere Mörder konnten noch lange nach dem Krieg unbehelligt in Kärnten leben, etwa ein Tanzcafé betreiben, wie Ernst Lerch, oder als Ärzte arbeiten wie Sigbert Ramsauer. Wenngleich Verbrechen nicht gegeneinander aufgewogen werden sollen, ist zu bemerken, dass den von den Partisanen Verschleppten ein Denkmal am Klagenfurter Domplatz gewidmet ist, während die unvorstellbar größeren Verbrechen, die von Kärntnern während der NS-Zeit begangen wurden, in der öffentlichen Erinnerungskultur nicht präsent sind,“ bedauert der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev.

Dazu hält man im Schreiben fest, dass Zahlreiche Straßen und Wege, von der Franz-Palla-Gasse über etliche Perkonig-Straßen und Lobisser-Wege bis zur Kernstock-Straße, immer noch nach NS-Mittätern und Sympathisanten benannt seien. Das Land Kärnten sollte die finanziellen Mittel aufbringen, um diese Straßen umzubenennen und den betroffenen Bürgern die für neue Dokumente erforderlichen Ausgaben ersetzen. Außerhalb dieses Kontextes sollte auch die Dr. Jörg Haider Brücke nicht unerwähnt bleiben.

„Spätestens zum 100-jährigen Jubiläum der Volksabstimmung sollte die Stätte der Kärntner Einheit dahingehend verändert werden, dass sie ganz Kärnten und auch die gesamte Erinnerung an die vergangenen 100 Jahre repräsentiert“, fordert der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev.

NSKS verweist auf Artikel 7

Zu erwähnen sei in diesem Zusammenhang auch das in Artikel 7 Zeile 5 des Staatsvertrages von Wien ausdrücklich formulierte Gebot, dass Organisationen, die darauf abzielen, der slowenischen Volksgruppe ihre Eigenart und ihre Sprache zu nehmen, zu verbieten sind. Auch diese Bestimmung würde durch all die Jahrzehnte ihres Bestehens nicht angewendet und sei dieses Versäumnis für den derzeitigen Zustand der slowenischen Volksgruppe in Kärnten mitverantwortlich, heißt es weiter. Zum sechzigsten Jahrestag der Abschaffung des allgemeinen zweisprachigen Unterrichtes im Jahre 1958 müsse dies besonders hervorgehoben werden.

„Missbrauch solcher Veranstaltungen unterbinden“

Anlässlich des Jahrestages des Gedenkens an die Befreiung Österreichs am 8. Mai 1945 begrüßt der Rat der Kärntner Slowenen/ Narodni svet koroških Slovencev (NSKS) die Bemühungen der Kärntner Landesregierung zur Einstellung der faschistischen Umtriebe bei der kroatischen Veranstaltung am Loibacherfeld/ Libuško polje in Bleiburg/ Pliberk. Jede Art faschistischer Wiederbetätigung sollte in Österreich und insbesondere in Kärnten konsequent verboten und geahndet werden.

So begrüßenswert anlassbezogene Maßnahmen zur Unterbindung faschistischer Veranstaltungen seien und auch ein pietätsvoller Gedenkgottesdienstes in Erinnerung an unschuldige Opfer des kommunistischen Regimes keine Bedenken hervorrufe, so notwendig wäre es laut NSKS, einen Missbrauch solcher Veranstaltungen wirksam zu unterbinden und an einer über den Anlassfall hinausreichenden Kärntner Erinnerungskultur zu arbeiten.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 07.05.2018