Ein Jahr Haft für Verkauf von NS-Stickern
Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm der Angeklagte das Urteil an. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Der 50 Jahre alte deutsche Staatsbürger ist wegen Wiederbetätigung von einem Geschworenensenat schuldig gesprochen. Den Verkauf gab der Mann bei seiner Befragung durch Richter Christian Liebhauser-Karl unumwunden zu. Zunächst erklärte er jedoch, nicht gewusst zu haben, dass die Symbole in Österreich verboten sind. Er habe noch nicht einmal gewusst, dass es ein Verbotsgesetz gibt. Und irgendwelche Ideologien verbreiten habe er auch nie wollen.
Am Donnerstag muss sich weiters ein Kroate wegen des Verdachts der Wiederbetätigung vor dem Landesgericht verantworten. Im Rahmen der umstrittenen kroatischen Gedenkfeier auf dem Loibacher Feld/ Libuško polje soll er den Hitlergruß gezeigt haben.