Debatte über Verbot des Gedenktreffens

Das alljährliche kroatische Gedenktreffen auf dem Loibacher Feld/ Libuško polje bei Bleiburg/ Pliberk in Kärnten wirft wieder seine Schatten voraus. Die kirchliche Veranstaltung, die immer auch Anziehungspunkt für kroatische Rechtsextreme ist, findet heuer am 12. Mai statt.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sprach sich für eine Erweiterung des Verbotsgesetzes aus, da das Tragen von Symbolen des faschistischen Ustascha-Regimes in Österreich nicht verboten ist. „Es gehören all jene Dinge, die man in dieser faschistoiden Verherrlichung mitträgt, die in der Ustascha-Geschichte da sind, sie alle gehören auf die Verbotsgesetzliste“, sagte Kaiser am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Zunächst gehörten die Embleme des kroatischen Ustascha-Regimes „historisch aufgearbeitet und entsprechend geprüft“, so Kaiser weiter. „Wer dann solche Insignien trägt, verstößt gegen das Gesetz, und wer gegen das Gesetz verstößt, ist zu verurteilen.“

Pliberk ustaši Libuško Hrvati srečanje polje

APA/EXPA/Oskar Hoeher

Offizieller Gegenstand der Gedenkfeier, an der auch hochrangige kroatische Politiker teilnehmen, ist die Ermordung Tausender Ustascha-Soldaten nach der Kapitulation der Nationalsozialisten 1945. Rund 40.000 geflüchtete Soldaten des damaligen faschistischen Regimes, die aufseiten Deutschlands gekämpft hatten, wurden in Bleiburg/ Pliberk mit ihren Familienangehörigen von der britischen Besatzungsmacht an die kommunistischen Tito-Einheiten ausgeliefert. Faschistische Ustascha-Symbole werden in Bleiburg/ Pliberk zur Schau gestellt und deren Lieder gesungen.

In Kroatien sind die Symbole und Lieder verboten, in Österreich werden sie allerdings nicht vom Verbotsgesetz umfasst, Behörden können nicht einschreiten. Schon 2016 erklärte die zuständige Bezirkshauptmannschaft in Völkermarkt/ Velikovec in einer Stellungnahme, dass das „Tragen der Ustascha-Uniform oder Teilen von Zeichen beziehungsweise Symbolen desselben (...) in Österreich nicht verboten“ sei. Es brauche daher eine gesetzliche Änderung durch den Nationalrat, sagte Landeshauptmann Kaiser. Die Feier selbst, da sie offiziell als kirchliche Veranstaltung angemeldet ist, könne man nicht verbieten.

Kaiser erwarte sich nun von der Bundesregierung, dass sie Kontakt zu Kroatien aufnimmt und diese zu einer klaren Absage an alle faschistischen Aktivitäten im Rahmen der Gedenkveranstaltung auf dem Loibacher Feld/ Libuško polje auffordert. „Diese Veranstaltungen haben aus meiner Sicht nichts in der heutigen Zeit verloren. Gedenken ja, aber keine Verherrlichung dieser NS-Zeit und des Ustascha-Regimes auf österreichischem Boden“, so Kaiser.

Kurz: „Kirchliche Veranstaltung“

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte am Dienstag bei einer Pressekonferenz, dass es ihm - wie auch dem Landeshauptmann - nicht möglich sei, die Veranstaltung zu untersagen. „Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass die Veranstaltung, die hier stattfindet, eine kirchliche Veranstaltung ist. Es ist weder die Entscheidung der Bundesregierung noch die Entscheidung des Landeshauptmannes und seiner Landesregierung, ob diese Veranstaltung stattfindet“, so der Bundeskanzler.

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