Konsulate für Südtiroler: Wien rudert zurück

Nach Protesten aus Rom werden sich Südtiroler im Ausland auch weiterhin nicht an österreichische Konsulate wenden können, wenn es dort eine italienische Vertretung gibt. Eine Regierungsvorlage wurde wieder zurückgezogen.

Das österreichische Außenministerium hat den Begutachtungsentwurf des Konsulargesetzes von der Parlamentswebsite zurückgezogen. Wie nun bekanntwurde, hatte Italien zuvor einen offiziellen Protest gegen die Klausel eingereicht, die Südtirolern das Recht auf konsularischen Schutz durch Österreich verbriefen soll.

Die Klausel widerspreche den europäischen Regeln in Sachen europäische Staatsbürgerschaft und dem internationalen Recht, schrieb Außenminister Angelino Alfano in einer Presseaussendung. „Sie ist außerdem absolut nicht im Einklang mit der Kooperation, die zwischen europäischen Ländern bestehen sollte.“

Dass der Entwurf nun zurückgenommen wurde, goutierte Alfano, der von einer Reaktion auf die Protestnote ausgeht. „Die Rücknahme dieses Entwurfs ist die richtige Antwort auf den raschen Einsatz des italienischen Außenministeriums“, schrieb er.

Außenministerium: „Irrtümlich übermittelt“

Allerdings hieß es aus dem österreichischen Außenministerium, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf zum Konsulargesetz „um einen noch unfertigen Entwurf, der irrtümlich an das Parlament übermittelt worden war“, handelte. Deshalb sei er von der Parlamentswebsite entfernt worden.

Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen, die einheitliche Standards bezüglich des konsularischen Schutzes von Unionsbürgern im Ausland vorsieht. Die EU-Richtlinie muss bis 1. Mai umgesetzt sein. Unionsbürger können sich an konsularische Vertretungen eines anderen Mitgliedsstaates wenden, wenn das eigene Heimatland in diesem Staat keine diplomatische Vertretung hat.

Deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler sollten nach der ursprünglichen Vorlage aber offenbar die Möglichkeit haben, das österreichische Konsulat zu wählen, auch wenn ein italienisches Konsulat vorhanden ist.

Kritik aus Italien

Diese Klausel sorgt in Italien für Diskussionen. Sowohl die Mitte-rechts-Partei Forza Italia als auch die Präsidentin der autonomen Region Friaul - Julisch Venetien, Debora Serracchiani, kritisierten das Vorgehen Österreichs. Der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher bewertete den Begutachtungsentwurf in einer Aussendung hingegen positiv.

Zwei Stellungnahmen zurückgezogen

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Ministerium der aktuellen Legislaturperiode ein bereits eingereichtes Papier zurückzieht. Das Außenministerium ließ im Februar eine kritische Stellungnahme zur Indexierung der Familienbeihilfe für EU-Ausländer entfernen.

Zuletzt sorgte auch das Finanzministerium für Irritation. Eine kritische Stellungnahme zum Staatsziel Wirtschaft, wonach man Investorenklagen ausländischer Unternehmer fürchte, wurde zurückgezogen, nachdem Medien darüber berichtet hatten. In einer darauffolgenden Stellungnahme zeigte sich das Ministerium nicht mehr so kritisch zum Vorhaben der Regierung.

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