UNO-Tribunal: Zehn Jahre Haft für Šešelj
Das Gericht stellte zugleich fest, dass Šešelj die Strafe bereits verbüßt habe. Er muss somit nicht neuerlich ins Tribunalsgefängnis. Der Ultranationalist hatte sich dem UNO-Tribunal im Februar 2003 gestellt. Im November 2014 wurde er aus Gesundheitsgründen vorläufig aus dem Tribunalsgefängnis entlassen und durfte den Abschluss des Gerichtsverfahrens auf freiem Fuß abwarten.
apa/afp/isaković
Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte er gesagt, dass er „nie mehr freiwillig nach Den Haag zurückkehren“ werde. Die Ankläger hatten im Berufungsverfahren eine 28-jährige Haftstrafe für Šešelj gefordert.
Šešelj hatte sich wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Zwangsvertreibung während der Balkan-Kriege zu verteidigen. Der einstige politische Ziehvater des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučič ist nach seiner Freilassung auch wieder politisch aktiv geworden. Er sitzt für die Serbische Radikale Partei (SRS) im serbischen Parlament. Šešelj trat auch bei der serbischen Präsidentenwahl im Vorjahr an und landete mit 4,5 Prozent der Stimmen auf dem fünften Platz.