Prozess gegen Scheuch wegen Untreue
Der OGH entschied in der öffentlichen Sitzung über eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur, die der „Wahrung des Gesetzes“ dienen sollte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der OGH entschied in der öffentlichen Sitzung über eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur, die der „Wahrung des Gesetzes“ dienen sollte. Es gilt die Unschuldsvermutung.