Prozess gegen Scheuch wegen Untreue

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass das Verfahren gegen den früheren freiheitlichen Kärntner Landespolitiker Uwe Scheuch nicht wegen Amtsmissbrauchs, sondern wegen Untreue zu führen ist. Damit kann der Prozess vor einem Einzelrichter in Klagenfurt/ Celovec stattfinden.

Der OGH entschied in der öffentlichen Sitzung über eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur, die der „Wahrung des Gesetzes“ dienen sollte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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- Siehe Meldung vom 17.10.2017