Nachbarländer lehnen Agrokor-Gesetz ab

Das kroatische Sondergesetz zur Sanierung des überschuldeten Konzerns Agrokor wird in Serbien nicht angewandt. Die entsprechende Entscheidung des zuständigen Belgrader Wirtschaftsgerichtes im August wurde nun auch vom Berufungsgericht bestätigt, meldeten serbische Medien.

Die Entscheidung des Berufungsgerichtes erfolgte auf Basis eines Einspruches des kroatischen Agrokor-Sanierers Ante Ramljak. Agrokor besitzt in Serbien die Handelsketten Mercator und Idea, den Speiseölproduzenten Dijamant, den Tiefkühlkostproduzenten Frikom sowie den Mineralwasserproduzenten Mivela. Sie haben insgesamt rund 10.000 Mitarbeiter.

Auch Slowenien lehnt „Lex Agrokor“ ab

Das kroatische Sondergesetz zur Sanierung des überschuldeten Konzern Agrokor ist auch in Slowenien nicht gültig. Laut dem Bezirksgericht in Ljubljana kann die sogenannte „Lex Agrokor“ in Slowenien nicht angewandt werden, berichteten Medien. Ähnliche Entscheidungen hatten zuvor bereits Gerichte in Serbien, Montenegro und Bosnien getroffen.

Das Vermögen von Agrokor in Slowenien ist durch diese Entscheidung nicht vor Beschlagnahmen geschützt, wie das der Fall mit Tochterfirmen in Kroatien ist, wo das größte Privatunternehmen im Land mit dem Sondergesetz unter staatliche Kuratel gestellt wurde. In Slowenien besitzt Agrokor die führende Handelskette Mercator.

Weg für Klagen frei

In Slowenien wird damit der Weg für Klagen freigemacht, mit denen Gläubiger verlangen können, dass die Schulden aus slowenischen Agrokor-Vermögen bezahlt werden. Beobachtern zufolge soll vor allem die russische Sberbank davon Gebrauch nehmen.

Das Gericht in Ljubljana hatte im Sommer zunächst die Gültigkeit des kroatischen Sondergesetzes anerkannt, nun wurde aber einem Einspruch der Sberbank stattgegeben. Die „Lex Agrokor“ verstößt laut dem Gericht gegen das slowenische Insolvenzrecht, weil das Gesetz das Prinzip der Gleichbehandlung von Gläubigern nicht respektiert. Agrokor kündigte eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof an.

Die Sberbank hat bereits im Sommer 18,5 Prozent der Mercator-Aktien beschlagnahmt, die der niederländischen Agrokor-Tochter gehört haben. Weitere knapp 70 Prozent der Handelskette stehen im direkten Besitz des Konzerns und waren durch das Sondergesetz geschützt.

Der russischen Bank, dem größten Gläubiger, bei dem Agrokor mit rund 1,3 Mrd. Euro in der Kreide steht, droht laut Medienberichten, dass sie den Großteil der Schulden nicht zurückbekommt. Finanzgläubiger sollen Berichten zufolge im Sanierungsverfahren nämlich die größten Einbußen hinnehmen müssen. Die Sberbank hat, anders als andere Gläubigerbanken, nicht an dem letzten milliardenschweren Überbrückungskredit für Agrokor teilgenommen, weshalb ihre Forderungen nicht vorrangig besichert sind.

Sondergesetz ohne Wirkung auch in Bosnien

Jenes Spezialgesetz, mit welchem der kroatische Lebensmittel- und Handelsriese Agrokor im Frühjahr unter die staatliche Kuratel gestellt worden war, wird nicht auf bosnische Tochterfirmen angewandt werden. So hat laut bosnischen Medien auch das Kantonalgericht in Sarajevo beschlossen.

Branko Marić, Leiter des Agrokor-Anwaltsteams in Bosnien, meinte, dass die Gerichtsentscheidung praktisch ermöglichen würde, dass bosnische Agrokor-Tochterfirmen für die Schulden des gesamten Konzerns aufkämen. Durch die Gerichtsentscheidung sei die Tür zum schlimmsten Szenario geöffnet worden, so Marić, der unterdessen Berufung beim Obersten Gericht der Bosniakisch-Kroatischen Föderation, des größeren Landesteils, angekündigt hat.

Gemäß einem früheren Bericht des Wirtschaftsministeriums haben bosnische Agrokor-Tochterfirmen derzeit etwa 5.200 Mitarbeiter.

Siehe Meldung vom 10.11.2017