ARGE Volksgruppen beklagt „Stillstand“
Neukodifizierung des Volksgruppengesetzes
Die Forderungen reichen vom Anpassen des Volksgruppenrechts an europäische Standards, einer Neuorganisation der Volksgruppenvertretungen mit mehr Eigenständigkeit in internen Angelegenheiten und einer gesetzlichen und wertgesicherten Sicherung der finanziellen Förderung bis hin zu Intensivierung von Unterricht und Bildung in den Volksgruppensprachen und einer nachhaltigen Stärkung der Volksgruppenmedien.
Petar Tyran
Der nun schon fünf Jahre dauernde Stillstand bei der Novellierung des Volksgruppengesetzes sei ein Hinweis dafür, dass aus „dem Flickwerk“ nichts mehr wird, so der Obmann der ARGE Volksgruppen Stefan Pauer: „Wir fordern daher eine ernsthafte Auseinandersetzung mit einer Neukodifizierung des österreichischen Volksgruppenrechts, bei der die von den Volksgruppenvertretungen erarbeiteten Vorschläge Berücksichtigung finden.“
Forderung nach Verdoppelung der Fördermittel
ARGE Volksgruppen-Vorstand und Vorstandsmitglied des Zentralverbands der Ungarn, Ernő Deák, sieht in der seit mehr als 20 Jahren unveränderten Höhe der Volksgruppenförderung eine der größten Hürden für eine positive Entwicklung. Die Förderungen gehen für den laufenden strukturellen Aufwand auf und lassen keinen Spielraum für volksgruppenspezifische Vorhaben, so Deak.
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- Siehe Meldung vom 15.09.2017