Neue Anklage gegen Altlandeshauptmann Dörfler
Rechtswidrige Anweisung an Mitarbeiter
"Wir werfen Gerhard Dörfler vor, dass er als Kärntner Landeshauptmann im Jahr 2010 seinen Mitarbeitern eine rechtswidrige Weisung erteilt hat“, sagte die Behördensprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ingrid Maschl-Clausen, am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Dörfler habe angeordnet, dass ein nicht verbrauchter Budgetposten in Höhe von 38.000 Euro auf Basis einer fingierten Rechnung ins nächste Jahr übertragen werden solle. Damit wurde vermieden, dass die Verfügungsmacht über das Geld verloren geht, sagte Maschl-Clausen.
Im März dieses Jahres war Dörfler im Zusammenhang mit der BZÖ-Wahlbroschüre zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Nach dem Urteil kündigten Dörfler und sein damaliger Stellvertreter Uwe Scheuch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Dieses Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Dörfler-Rücktritt nach Ausweitung der Anklage
Zudem weitete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus dem Strafverfahren heraus die Anklage auf Untreue im Zusammenhang mit Straßenbau-Vergaben aus. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, betreffend die gesamte Amtszeit Dörflers als Straßenbaureferent von 2001 bis 2013.