Freispruch in Wiederbetätigungsprozess
Im Verhältnis 7:1 stimmten die Geschworenen am Salzburger Landesgericht am frühen Dienstagnachmittag für einen Freispruch des Angeklagten. Dem 47-jährigen wurde vorgeworfen via Facebook und diverse Messenger Dienste unter anderem Bilder von Adolf Hitler, sowie rechtsradikale Texte wie „Treue und Ehre“ vor Nazi-Symbolen veröffentlicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung zu dem Urteil ab. Der Freispruch ist damit nicht rechtkräftig.