Schuldspruch für geposteten „Hitlergruß“

Weil er auf Facebook das Bild eines Weihnachtsmannes gepostet haben soll, der den rechten Arm zum „Hitlergruß“ erhoben hatte, ist ein 41-jähriger Südburgenländer am Dienstag wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden.

Der Mann wurde im Gericht in Eisenstadt/ Železno zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Posting soll sich laut Anklage vom 24. Dezember 2016 bis zum 18. Jänner dieses Jahres auf der Facebook-Seite des 41-Jährigen befunden haben. Aufgeflogen war der Mann durch eine Anzeige bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung.

Der Angeklagte entschuldigte sich in seinem Schlusswort und versprach so etwas nie wieder zu tun. Die Geschworenen sprachen ihn mit 8:0 Stimmen wegen Wiederbetätigung schuldig. Als mildernd wurden das Geständnis und die Unbescholtenheit berücksichtigt. „Das Gericht hat die Mindeststrafe als angemessen und ausreichend erachtet“, stellte die Vorsitzende fest. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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