Spanische Justiz droht Separatisten mit Haft

In Spanien spitzt sich der Konflikt über die katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen zu. Madrid geht strafrechtlich gegen alle Politiker vor, die an der Vorbereitung eines für 1. Oktober vorgesehenen - und verbotenen - Referendums beteiligt sind. Die Liste der Vorwürfe ist lang.

Donnerstagabend untersagte laut Medienberichten auch der Verfassungsgerichtshof die Volksabstimmung. Den Beteiligten drohen Geld-, im äußersten Fall Haftstrafen. Die Liste der gegen sie erhobenen Vorwürfe ist lang. Betroffen sind alle katalanischen Politiker, die sich in irgendeiner Weise an der Durchführung und Organisation des bereits vom Verfassungsgericht verbotenen Unabhängigkeitsreferendums beteiligen, bestätigte am Donnerstag der spanische Generalstaatsanwalt Jose Manuel Maza in Madrid.

Nachdem die separatistischen Parteien mit ihrer Mehrheit im katalanischen Regionalparlament am Donnerstag zuvor ein Gesetz zur Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober verabschiedet hatten, hat die Staatsanwaltschaft bereits Anzeige gegen die Präsidentin des katalanischen Parlaments sowie gegen die Ratsmitglieder erstattet. Sie hatten die Abstimmung über ein Referendumsgesetz zugelassen bzw. einberufen.

Lange Liste von Vorwürfen

Außerdem wolle die Staatsanwaltschaft in Madrid auch die Mitglieder der separatistischen Regionalregierung, die am Mittwoch als Zeichen der Einheit das Referendumsgesetz unterschrieben hatten, anzeigen. Die Vorwürfe, die mit Amtsverbot, Geld- und Haftstrafen geahndet werden können, reichen von zivilem Ungehorsam über Amtsmissbrauch bis hin zur Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Generalstaatsanwalt Maza teilte mit, dass zusätzlich die katalanische Staatsanwaltschaft sowie die regionale Polizei beauftragt worden seien, gegen sämtliche Personen, die sich in irgendeiner Weise an der Vorbereitung des verbotenen Referendums beteiligen, strafrechtlich vorzugehen. Somit würden auch Bürgermeister und Schulleiter, die Wahllokale zur Verfügung stellen, freiwillige Helfer und Firmen, die an der Vorbereitung und Durchführung des Referendums teilhaben, Strafen drohen. Das gilt bis hin zu Druckereien, die die Wahlzettel drucken.

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- Siehe Meldung vom 07.09.2017