„Lex Magna“ wird nicht gerichtlich geprüft

Anfang Mai ist beim slowenischen Verfassungsgericht ein Antrag auf die Prüfung des Spezialgesetzes eingebracht worden, das eine Investition des Magna-Konzerns im Nordosten des Landes ermöglichte. Das Verfassungsgericht in Ljubljana hat nunmehr einstimmig beschlossen, das Gesetz nicht zu prüfen.

Kein Rechtsanspruch auf Prüfverlangen

Die slowenische Nachrichtenagentur STA berichtete am Donnerstag weiters, dass das Höchstgericht dem Prüfantrag nicht folgt, weil die Beschwerdeführer keinen Rechtsanspruch auf das Prüfverlangen hätten.

Angefochten wurde die Möglichkeit der Enteignung jener Landbesitzer, die unwillig wären, ihre Grundstücke auf dem vorgesehenen Standort für die Lackieranlage zu verkaufen. Die Initiative richtete sich gegen die im Gesetz vorgesehenen Enteignungsbestimmungen. Diese verstoßen laut dem Anwalt gegen das Recht.

Magna will 147 Mio. Euro investieren und es sollen 400 Arbeitsplätze entstehen.

Promi-Anwalt vertritt drei enteignete Landwirte

Den Antrag stellte der prominente Anwalt Franci Matoz im Namen von drei Bauern, die auf der Grundlage des sogenannten „Lex Magna“ enteignet werden sollen. Symbolisch schloss sich der Initiative der Herausgeber vom Boulevardportal Požareport, Bojan Požar, an. Dessen Immobilie in der Gemeinde Hoče-Slivnica, wo sich der Standort befindet, ist durch das Gesetz zwar nicht betroffen, er befürchtet aber umweltschädliche Folgen.

Die im vergangenen Dezember beschlossene „Lex Magna“ hat die Errichtung einer 100 Hektar großen Industriezone in einem für slowenischen Verhältnisse extrem schnellen Tempo ermöglicht. Bis Juli 2017 solle nämlich der Standort für den Bau bereit sein. Alle dafür nötige Verfahren und Genehmigungen, die üblicherweise mehrere Jahre dauern würden, sollen beschleunigt werden.