Streit über Hitler-Haus vor VfGH

Das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau beschäftigt ab Donnerstag den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Eigentümerin war Anfang des Jahres zwangsenteignet worden, was die Frau aber nicht auf sich sitzen lassen will - sie will das Haus zurück.

Am Donnerstagvormittag beginnt die öffentliche Verhandlung zur Zwangsenteignung der Eigentümerin des Hitler-Geburtshauses. Die Verfassungsrichter in Wien überprüfen dabei die Entscheidung des Bezirksgerichts Braunau.

Haus seit 2011 leer

1952 war das Hitler-Geburtshaus in Braunau den ehemaligen Eigentümern zurückgegeben worden. Die Republik mietete sich ein und nutzte das Haus zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Diese zog 2011 aus, seitdem steht das Haus leer.

Hitlers Geburtshaus Braunau

ORF

Nach vergeblichen Gesprächen mit der Eigentümerin beschloss das Innenministerium, dass die Enteignung nötig sei. Nur so könne man eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen. Dafür wurde ein eigenes Gesetz beschlossen, das Anfang des Jahres in Kraft trat. Das Ministerium kündigte an, das Haus zu sanieren und wieder für eine soziale Nutzung - durch die Lebenshilfe - zu verwenden.

Siehe Meldung vom 31.01.2017