Sberbank will Mercator-Anteile von Agrokor

Die russische Sberbank sucht offenbar eigene Lösungen, um zumindest einen Teil der Schulden vom angeschlagenen kroatischen Agrokor-Konzern einzutreiben. Die Bank hat ein Verfahren zur Beschlagnahmung von 18,5 Prozent der slowenischen Handelskette Mercator, die Agrokor gehört, eingeleitet.

Das Aktienpaket, mit dem Agrokor einen früheren Kredit bei der Sberbank besichert hat, gehört ihrer niederländischen Tochter Agrokor B.V. Wie die Wirtschaftszeitung „Finance“ unter Verweis auf Bloomberg berichtete, will die russische Bank die Aktien bis Ende des Monats in ihre Hände bekommen. Danach sollen sie verkauft werden.

Der kroatische Staat hat mit der sogenannten „Lex Agrokor“ eine derartige Beschlagnahmung von Agrokor-Vermögen verboten. Die Sberbank behauptet jedoch, dass sich das nur auf die Unternehmen mit Sitz in Kroatien beziehe.

Im Wert von rund 40 Mio. Euro

Agrokor hält 88,1 Prozent an der slowenischen Handelskette Mercator. Die 69,6 Prozent, die der Konzern direkt hält, sind durch das Spezialgesetz vor Beschlagnahmen gesichert. Die 18,5 Prozent, die die Sberbank nun von der niederländischen Tochter beschlagnahmen will, sind laut „Finanze“ an der Börse rund 40 Mio. Euro wert. Bei der Übernahme hat Agrokor für den Anteil 97 Mio. Euro bezahlt. Wegen der Agrokor-Krise hat die Mercator-Aktie heuer bereits 48 Prozent an Wert verloren.

Die Sberbank ist der größte Gläubiger der Agrokor, die bei der russischen Bank laut Medienberichten um 1,1 Mrd. Euro in der Kreide steht. Zu Beginn der Krise, als andere Banken dem Unternehmen den Rücken zuwandten, gewährte sie ihm noch im März ein Kredit von 100 Mio. Euro. Im April kam Agrokor dann unter staatliche Kuratel. Dieser Kredit ist nun der Streitpunkt: Alle Kredite, die Agrokor nach der „Lex Agrokor“ bekommt, sind nämlich vorrangig besichert, der jüngste Sberbank-Kredit aber nicht. Die russische Bank weigert sich daher, Agrokor weiterhin finanziell zu unterstützen, solange auch ihr Kredit nicht den entsprechenden Status bekommt.

Siehe Meldung vom 26.04.2017