Grenzverlauf: Entscheidung nächste Woche

Das internationale Ad-hoc-Schiedsgericht zur Lösung des langjährigen Grenzstreits zwischen Slowenien und Kroatien in Den Haag wird den endgültigen Schiedsspruch am Nachmittag des 29. Juni bekanntgeben. Ob damit der umstrittene Verlauf der See- und Landgrenze nach mehr als 25 Jahren tatsächlich gelöst sein wird, ist aber ungewiss.

Nach Abhöraffäre Ausstieg Kroatiens

Kroatien, das 2015 aus dem Schiedsverfahren ausgestiegen ist, hat sich von dem Verfahren distanziert und sieht sich an die Entscheidungen des Tribunals nicht gebunden. Aus Sicht von Zagreb ist das Schiedsverfahren passe, nachdem es in einer Abhöraffäre „irreparabel kompromittiert“ wurde. Stattdessen pocht Kroatien auf eine bilaterale Lösung.

Slowenien hingegen beharrt auf dem Schiedsverfahren, auf das man sich 2009 geeinigt hatte. Ljubljana betont, dass der Schiedsspruch für beide Seiten verpflichtend sein werde. Eine bilaterale Lösung für den Grenzverlauf wird abgelehnt, mit der Begründung, dass bilaterale Abkommen über die Grenze bereits in der Vergangenheit gescheitert sind.

„Slowenien wird die Entscheidung des Schiedsgerichts respektieren“ betonte deshalb auch der slowenische Regierungschef Miro Cerar laut Medienberichten. Er erwarte auch von Kroatien, dass es sich an den Schiedsspruch halte. Slowenische Politiker hatten in den vergangenen Monaten das Nachbarland immer wieder aufgefordert, sich an die bevorstehende Entscheidung zu halten, schließlich hätten sich beide Länder dazu mit einem internationalen Abkommen verpflichtet. Sloweniens Präsident Borut Pahor mahnte neulich, dass es andernfalls wieder zu Grenzzwischenfällen kommen könnte, die in der Vergangenheit die Beziehungen stark belasteten.

Größter Streitpunkt: Seegrenze bei Piran

Der Grenzverlauf zwischen den beiden früheren jugoslawischen Teilrepubliken ist seit ihrer Unabhängigkeitserklärung im Juni 1991 umstritten. Der größte Streitpunkt ist Seegrenze in der Adriabucht von Piran, die im gemeinsamen Staat überhaupt nicht festgelegt war. Von dem Grenzverlauf hängt ab, ob Slowenien Zugang zu internationalen Gewässern hat.

Zagreb fordert eine Teilung der Bucht in der Oberen Adria zur Mittellinie. Hingegen beansprucht Ljubljana unter Verweis auf die Praxis vor dem Zerfall Jugoslawiens die gesamte Bucht für sich. Das Schiedsgericht hat u.a. explizit die Aufgabe über den „Kontakt Sloweniens mit internationalen Gewässern“ zu entscheiden.

Darüber hinaus wird mit dem Schiedsspruch auch die gesamte, 670 Kilometer lange Landgrenze festgelegt. Auch dort gibt es zwischen den Nachbarländern einige strittigen Punkte.

Bevor sich Slowenien und Kroatien im Jahr 2009 auf eine Lösung durch das Schiedsgericht geeinigt haben, scheiterten mehrere bilaterale Versuche. Am nächsten ist man einer Lösung im Jahr 2001 gekommen. Die damaligen Regierungschefs paraphierten bereits ein bilateral ausgehandeltes Grenzverlaufsabkommen, dem aber das kroatische Parlament nicht zustimmte. Auch eine Vereinbarung aus dem Jahr 2007 endete ohne Ergebnis.

Blockade der kroatischen EU-Beitrittsverhandlungen

Erst eine monatelange Blockade der kroatischen EU-Beitrittsverhandlungen durch Slowenien führte 2009 zum Durchbruch. Mit der Vereinbarung, ein internationales Schiedsgericht einzusetzen, schien der langjährige Grenzstreit vor dem Ende zu stehen.

Eine Abhöraffäre, in der der slowenische Schiedsrichter im fünfköpfigen Tribunal, Jernej Sekolec, bei unerlaubten Abmachungen mit der slowenischen Seite ertappt wurde, brachte jedoch eine Ausstiegsmöglichkeit für Zagreb, das eigentlich das Schiedsverfahren niemals wollte. Das kroatische Parlament beschloss daraufhin 2015 den Ausstieg aus dem Verfahren. Das in Den Haag ansässige Tribunal setzte seine Arbeit in einer teilweise veränderten Zusammensetzung allerdings fort.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 16.01.2017