Verfassung: Fachleute geben Auskunft

Im Kärntner Landtag wird zur Zeit die Verfassungsreform, eines der wichtigsten Projekte der Dreierkoalition, vorbereitet. Sie soll nach der kommenden Landtagswahl in Kraft treten und bringt eine klare Trennung von Regierung und Opposition.

Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses

Seit Dienstagvormittag wurden Rechtsexperten, Vertreter des Städte- und Gemeindebundes und Rechnungshofdirektor Günter Bauer als Auskunftspersonen im Landtag befragt. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz ging Mitte Februar zu Ende. Auch die Stellungnahmen werden vom Landtag behandelt.

Erstmals öffentlich

Wegen der Bedeutung des Themas sind diese Sitzungen ausnahmsweise öffentlich. Schüler, Interessierte und kurz auch ÖVP-Obmann Christian Benger befanden sich auf der Tribüne, dazu auch Journalisten und nicht dem Rechtsausschuss angehörende Abgeordnete. Die öffentliche Ausschusssitzung ist eine Premiere: Die sieben Ausschussmitglieder sitzen ausnahmsweise auf der Regierungsbank, die von ihnen geladenen Auskunftspersonen nehmen in den Abgeordnetenreihen Platz.

Mehr Kontrollrechte für Landtag

Nach der nächsten Wahl soll der Landtag mehr Kontrollrechte erhalten. In der Regierung sitzen dann statt bisher Vertreter aller größeren Parteien nur noch fünf bis sieben Koalitionsmitglieder. Die nur noch im Landtag vertretene Opposition wird ihnen genau auf die Finger schauen. Die Abgeordneten erhalten Einsicht in Regierungsakten und mehr Mitarbeiter in den Landtagsklubs. Die Abwahl einer Regierung wird erleichtert. Künftig reicht die einfache Mehrheit, mindestens die Hälfte der Abgeordneten muss anwesend sein. Das soll Neuwahlblockaden wie zuletzt über mehr als vier Monate Ende 2012 durch die FPÖ künftig verhindern.

Erwähnung der slowenischen Volksgruppe

In Anspielung auf die im Vorfeld heiß diskutierte Erwähnung der slowenischen Volksgruppe wies Anna Kemptner von der Verfassungsabteilung des Landes darauf hin, dass es sich hier nicht um durchsetzbare Rechtsansprüche Einzelner handelt: „Es werden keine verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte eingeräumt. Allerdings sind Staats-Zielbestimmungen insofern relevant, als sie einen Handlungsauftrag sowohl an die Organe der Gesetzgebung, als auch an die Organe der Vollziehung enthalten.“

Nächsten Montag mit Volksgruppenvertretern

Hauptthemen der Sitzung vom Dienstag waren aber demokratiepolitische Fragen die Regierung, den Landtag, Städte und Gemeinden sowie Volksbefragungen betreffend. Für kommenden Montag, den 22. Mai, um 14 Uhr ist eine weitere öffentliche Ausschusssitzung angesetzt - dann sind als Auskunftspersonen u.a. LH Peter Kaiser (SPÖ) sowie Vertreter der slowenischen Volksgruppe und des Kärntner Abwehrkämpferbundes geladen.

Am 1. Juni wird der Landtag in Klagenfurt/ Celovec dann - aller Voraussicht nach - die neue Landesverfassung beschließen.

- Mehr in kaernten.ORF.at
- Siehe Meldung vom 21.04.2017