Slowenisches Fremdengesetz wird geprüft

Die slowenische Ombudsfrau Vlasta Nussdorfer hat die umstrittenen Gesetzesänderungen, mit der das Parlament in Ljubljana die Flüchtlingspolitik verschärft hat, dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Sie rief das Höchstgericht auf, den Fall vorrangig zu behandeln und die Anwendung der umstrittenen Bestimmungen vorübergehend auszusetzen, berichtete die slowenische Nachrichtenagentur STA.

Die im Jänner verabschiedeten Änderungen des Fremdengesetzes, die dem Land im Fall eines neuen Flüchtlingszustroms unter Berufung auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit die Schließung seiner Grenzen ermöglichen, könnten „sehr weitreichende Konsequenzen“ haben, erklärte Nussdorfer. Die Ombudsfrau sieht in der Novelle viele Unstimmigkeiten mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention. So verstießen die Gesetzesänderungen u.a. gegen das Diskriminierungsverbot sowie den völkerrechtlichen Grundsatz des „non-refoulement“ (Nicht-Zurückweisung).

Das Parlament verabschiedete die Gesetzesänderungen, die von Menschenrechtsorganisationen, dem Europarat und dem UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) scharf kritisiert wurde, mit einer parteiübergreifenden Mehrheit. Die slowenischen Nichtregierungsorganisationen riefen die Ombudsfrau auf, die neue Regelung vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Rund 1.300 Bürger unterzeichneten dazu eine Petition. Nussdorfer erklärte aber, ihre Entscheidung sei durch die Petition nicht beeinflusst worden.