Slowenien begrüßt neuen Verfassungs-Text

Slowenien hat die ausdrückliche Erwähnung der Kärntner Slowenen in der neuen Kärntner Landesverfassung als einen „historischen Schritt und Anerkennung von Kollektivrechten der slowenischen Volksgruppe“ begrüßt. Das erklärte das Außenministerium in Ljubljana am Donnerstag.

Die slowenische Regierung unterstütze jene Lösungen, welche „die legitimen Erwartungen der slowenischen Volksgruppe gemäß des Staatsvertrags und der Bundesverfassung widerspiegeln“, hieß es weiter. Die Verabschiedung der Verfassung wolle man „weiterhin sorgfältig verfolgen“. Der 15 Artikel umfassende Entwurf wurde am Donnerstag im Kärntner Landtag eingebracht; der Beschluss ist für den 1. Juni geplant.

Der Verfassungsartikel zur Landessprache und slowenischen Volksgruppe sorgte für Diskussionen - auch in Ljubljana. Der 1. Absatz von Artikel 5 lautet nun: „Die deutsche Sprache ist die Landessprache, das heißt die Sprache der Gesetzgebung und - unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte - die Sprache der Vollziehung der Landes Kärnten.“ Ein „das heißt“ hat hier das „sowie“ ersetzt - auf Vorschlag des früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Ludwig Adamovich.

Nicht Alltagssprache vorschreiben

Nun entstehe nicht mehr der Eindruck, man wolle jemandem die Alltagssprache vorschreiben, so die federführenden Abgeordneten am Mittwoch. Der zweite Absatz ist weiterhin ein Bekenntnis zur „gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, wie sie (...) in der slowenischen Volksgruppe zum Ausdruck kommt“.

- Meldung in slowenischer Sprache
- Siehe Meldung vom 19.04.2017