Neue Urteile um Hypo-Vorzugsaktie
Urteile nun rechtskräftig
Die vier Bankmanager Tilo Berlin, Siegfried Grigg, Wolfgang Kulterer und Josef Kircher waren in dem Verfahren auch wegen eines Vorzugsaktiendeals angeklagt worden. In dieser Causa bestätigte das Höchstgericht die Verurteilungen, sie sind also rechtskräftig.
APA/Gert Eggenberger
Strafmaß wird neu festgelegt
Aufgehoben hat der Oberste Gerichtshof allerdings jenen Teil, der die Auszahlung von einer Sonderdividende an die prominenten Investoren betrifft. Daher muss in diesem Prozess das Strafausmaß neu festgelegt werden. Staatsanwalt Robert Riffel lieferte die vom Höchstgericht geforderten Präzisierungen nach, er blieb bei dem Vorwurf der Untreue, denn die Auszahlung der Dividende von 2,5 Millionen Euro sei in den Satzungen nicht vorgesehen und daher zum Schaden der Hypo-Vermögensverwaltung gegangen.