Kosovarischer Ex-Premier auf freiem Fuß

Der in der Vorwoche in Frankreich festgenommene kosovarische Oppositionspolitiker Ramush Haradinaj ist am Donnerstag vom zuständigen Gericht in Colmar vorläufig auf freien Fuß gesetzt worden. Haradinaj muss allerdings in Frankreich bleiben.

Der ehemalige Rebellenführer und spätere Premier muss allerdings unter Auflagen in Frankreich bleiben, bis über einen Auslieferungsantrag Serbiens entschieden wurde. Serbien wirft ihm Kriegsverbrechen vor. Laut Medienberichten in Beograd muss Haradinaj sich bis zum Abschluss des Verfahrens zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Haradinaj war am 4. Jänner im französischen Teil des Flughafens Basel aufgrund eines internationalen Haftbefehls Serbiens aus dem Jahr 2004 festgenommen worden. Der 48-Jährige war mit einem Diplomatenpass gereist.

Während des Kosovo-Krieges in den Jahren 1998 und 1999 war Haradinaj Chef der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK). Im Dezember 2004 wurde er zum ersten Regierungschef des Kosovo gewählt. Nach hundert Tagen im Amt trat er zurück, um sich den Vorwürfen des UNO-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag zu stellen. 2008 wurde Haradinaj freigesprochen. Als der Prozess zum Teil wiederholt worden war, wurde er 2012 erneut freigesprochen. Wegen des internationalen Haftbefehls Serbiens war Haradinaj im Juni 2015 schon einmal kurzzeitig in Slowenien festgenommen worden.

Die serbischen Behörden wollen Haradinaj wegen Kriegsverbrechen im Kosovo-Krieg dennoch strafrechtlich verfolgen. Die serbische Justizministerin Nela Kuburović erklärte am Donnerstag, der ICTY-Prozess habe sich auf Vorwürfe des Jahres 1998 bezogen. Die Vorwürfe Beograds beträfen aber Geschehnisse im Jahr 1999.

Die serbischen Behörden stellten der französischen Justiz am Donnerstag zusätzliche Unterlagen im Fall Haradinaj zur. Die Vorwürfe wurden dabei erweitert. Worauf sie sich konkret beziehen, ist nicht bekannt. Die kosovarische Regierung hat den Haftbefehl gegen Haradinaj als „politisch motiviert“ kritisiert.

Siehe Meldung vom 11.01.2107