Referendum zu Kataloniens Unabhängigkeit

In seiner Neujahrsansprache hat Regionalpräsident Carles Puigdemont den Katalanen ein rechtlich bindendes Unabhängigkeitsreferendum in diesem Jahr versprochen. Für die Region im Nordosten Spaniens werde 2017 ein „entscheidendes“ Jahr, so Puigdemont.

„Wir Katalanen werden bei einem gesetzlich zulässigen und rechtlich bindenden Referendum frei über unsere Zukunft entscheiden“, fügte er hinzu. Puigdemont hat schon mehrfach angekündigt, das Referendum auch ohne Erlaubnis der Zentralregierung in Madrid ansetzen, die eine Unabhängigkeit Kataloniens strikt ablehnt. Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy bekräftigte am Freitag, dass seine Regierung kein Referendum zulassen werde, „das die nationale Souveränität oder die Gleichheit aller Spanier zerstört“.

Verfassungsgericht untersagte 2014 Referendum

2014 hatte das spanische Verfassungsgericht auf Antrag der Regierung in Madrid ein rechtlich bindendes Referendum über Kataloniens Unabhängigkeit untersagt. Die Justiz argumentierte, dass dabei über eine Frage abgestimmt werden solle, die die Einheit des Landes betreffe - und das falle nicht in den Kompetenzbereich der Regionalregierung.

Die Katalanen fühlen sich seit Jahrhunderten von Madrid unterdrückt. Katalonien errang zwar Ende der 1970er Jahre Autonomierechte, doch vielen gehen diese nicht weit genug. Die Wirtschaftskrise in Spanien vergrößerte die Unzufriedenheit. Mit ihren Steuern unterstützen die vergleichsweise reichen Katalanen die ärmeren Regionen des Landes.

Stattdessen fand dann im November 2014 ein symbolisches Referendum statt, bei dem sich mehr als 80 Prozent für die Unabhängigkeit Kataloniens aussprachen. Allerdings nahmen nur 2,3 Millionen von 6,9 Millionen Abstimmungsberechtigten an dem Votum teil.

Im Oktober sprach sich das Parlament in Barcelona nun mehrheitlich dafür aus, bis spätestens September 2017 eine rechtlich bindende Volksabstimmung über die Loslösung des wirtschaftsstarken Katalonien von Spanien abzuhalten. Mitte Dezember hob das spanische Verfassungsgericht auch diese Entschließung auf.

Siehe Meldung vom 14.11.2016