Verfassungsgericht lässt Abspaltung nicht zu
Gemäß Gesetz können Amtsenthebungen - etwa von Parlamentspräsidentin Carme Forcadell und anderen separatistischen Politikern - sowie strafrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden.
Katalanen beschlossen „einseitige Abspaltung“
Ungeachtet eines früheren Vetos der Verfassungsrichter hatte das Parlament in Barcelona vorige Woche die Trennungsbestrebungen fortgesetzt und eine „einseitige Abspaltung“ ohne Verhandlungen mit der Zentralregierung beschlossen, die unter anderem die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung vorsah.
Abgeordnete der katalanischen Opposition sprachen von einem „Putsch gegen die Demokratie“, die Zentralregierung rief die Richter an. Madrid hatte mehrfach betont, man werde eine Trennung von der wirtschaftsstärksten Region unter keinen Umständen zulassen.
Bei den Regionalwahlen im Herbst 2015 hatten die separatistischen Parteien klar gewonnen und den Triumph als „Mandat zur Unabhängigkeit“ interpretiert. Die Regionalregierung von Carles Puigdemont hatte bis zuletzt bekräftigt, man halte an den Plänen zur Verwirklichung der Trennung bis Mitte 2017 fest.