Petition gegen „Diskriminierung“ Einsprachiger

Landtagsabgeordnete der Volkspartei (ÖVP) und der Sozialdemokratischen Partei (SPÖ) übergaben am Donnerstag dem Kärntner Landtag eine Petition, in der auf die „Diskriminierung einsprachiger Direktorinnen und Direktoren im Minderheitenschulwesen“ hingewiesen wird.

Die Petition „für die Chancengleichheit aller Bewerberinnen und Bewerber“ soll laut Ausendung auch von vielen Bürgermeistern des Unterlandes unterzeichnet worden sein.

Gleichheitsgrundsatz werde ignoriert

Der Abgeordnete Franz Wieser (ÖVP) schreibt dazu in einer Aussendung, dass qualifiziertes Lehrpersonal für Mehrsprachigkeit im Schulwesen wichtig sei, dass der verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichheitsgrundsatz bei der Bestellung von Schulleitern an Volksschulen scheinbar ignoriert und einsprachige Bewerberinnen bzw. Bewerber diskriminiert werden, sei jedoch inakzeptabel.

„Einsprachige werden benachteiligt“

Wieser meint, dass erstmals seit Inkrafttreten der Kärntner Pflichtschulauswahlverfahrensverordnung im Jahr 2001 im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes Bewerberinnen und Bewerber benachteiligt werden, die keine Lehrbefähigung für den Unterricht in slowenischer Sprache vorweisen können. „Wer künftig überhaupt eine Chance haben will, muss nachweisliche Kenntnisse der slowenischen Sprache in Wort und Schrift (Level B1) vorweisen können. Selbst dann, wenn kein einziges slowenisch-sprachiges Schulkind in der Klasse ist und der Leiter keinen Unterricht erteilt. Es sollten aber die bestqualifizierten BewerberInnen die Schulleitung besetzen, unabhängig davon ob ein- oder mehrsprachig“, so Wieser.

„Das ist ein Angriff auf die Gleichstellung“

Außerdem finde sich keine bundes- oder landesgesetzliche Vorschrift, die für Schulleiter-Besetzungen im zweisprachigen Gebiet reine Zweisprachigkeit voraussetzt. „Das ist ein Angriff auf die Gleichstellung, wenn nur mehr zweisprachige Schulleiter einen Posten bekommen und eine Diskriminierung einsprachiger Bewerber für die Schulleitung. Das steht im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz und ist eine nicht nachvollziehbare Privilegierung einzelner BewerberInnen“, so Wieser in einer Aussendung.

Meldung in slowenischer Sprache