Karadžić zu 40 Jahren Haft verurteilt
Vom Vorwurf des Völkermordes freigesprochen wurde Karadžić allerdings im Fall von sieben weiteren bosnischen Gemeinden: Ključ, Sanski Most, Prijedor, Vlasenica, Foča, Zvornik und Bratunac. Es gebe nicht genügend Beweise, dass ein Völkermord stattgefunden habe, sagte Senatsvorsitzender O-Gon Kwon.
Der ehemalige Präsident der bosnischen Serben habe in Teilen Bosniens aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangenen, darunter Mord, Massenvernichtungen und Zwangsumsiedlungen.
tanjug/sta