Bettelverbot in der Stadt steht vor dem Aus
Anlass für die Überprüfung ist die Beschwerde einer Betroffenen. In der Getreidegasse hatte die Frau am Boden sitzend still um Geld gebettelt und dafür eine Strafe in der Höhe von 100 Euro ausgefasst. Denn die Getreidegasse gehört zu jenen Gebieten in der Stadt Salzburg, in denen „stilles Betteln“ verboten ist.
Entscheidung frühestens im Juni
Die Frau brachte daraufhin eben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Dieser leitete nun eben in dieser Woche ein Verfahren ein, das die Verordnung zum Salzburger Bettelverbot überprüft. Eine Entscheidung von den Verfassungsrichtern wird es frühestens im Juni geben, heißt es dort.
Ihre Bedenken äußern sie aber schon jetzt: Das Bettelverbot in der Innenstadt sei derart weitläufig, dass es einem ausnahmslosen Bettelverbot gleichkommen könnte. Und ein solches verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Freiheit der Meinungsäußerung. Vor fünf Jahren hatten die Höchstrichter das damalige Bettelverbot in Salzburg genau aus diesem Grund gekippt.