Gehässige Postings kosteten den Job

Der Spar-Konzern trennte sich nun von seiner Supermarkt-Angestellten nach derem gehässigen Posting. Es gibt auch keine zweite Chance für den Porsche-Lehrling.

Als es vergangene Woche vor dem Erstaufnahmelager in Traiskirchen (NÖ) gebrannt hatte, schrieb eine Grazerin einen Kommentar im sozialen Netzwerk Facebook, voller Grammatikfehler und gehässig: was? vor den Mauern. In den (sic!) Gebäude wäre besser. schlecht gezielt.

Die Frau war örtliche Führungskraft des Supermarkt-Konzerns Spar, der auch eine Filiale im Grazer Einkaufszentrum Citypark betreibt. Mehrere Kunden machten die Interspar-Leitung auf das Posting aufmerksam. Und wie bei dem Fall des 17-jährigen Porsche-Lehrlings in Oberösterreich kostete ihr Kommentar die Frau den Job: Nach einem Gespräch mit Betriebsrat und Geschäftsführer wurde eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschlossen.

„Die fremdenfeindliche Meinung, die von unserer leitenden Mitarbeiterin veröffentlicht wurde, lässt sich nicht mit der Unternehmensphilosophie von Spar Österreich vereinbaren“, bestätigte die Spar-Pressestelle am Mittwoch. Diese Einstellung werde im Konzern nicht toleriert. „Wir beschäftigen Menschen aus 30 Nationen. Fremdenfeindlichkeit hat da keinen Platz“, betonte ein Sprecher.

Mädchen im Wasserstrahl

Martin Peneder

Im Fall des entlassenen Welser Kfz-Lehrlings, der das Foto eines fröhlich in einem Wasserstrahl stehenden Flüchtlingsmädchens mit dem Kommentar „Flammenwerfer währe (sic!) da die besser Lösung gewesen“ versehen hatte, gibt es laut Porsche kein Zurück mehr.

Zwar hat sich der 17-Jährige inzwischen via Facebook für den Internet-Eintrag entschuldigt und sich auch inhaltlich davon distanziert. Doch das brachte ihm seine Lehrstelle vorerst nicht mehr zurück."Unsere Entscheidung ändert sich nicht mehr – was er geschrieben hat, ist absolut inakzeptabel", sagt Porsche-Sprecher Richard Mieling.

Das sieht auch Drago Velebit, Jurist der AK OÖ, ähnlich. „So etwas zu schreiben, ist ein Entlassungsgrund.“ Die Vorgangsweise der Porsche-Holding sei rechtlich gedeckt.

Bei einem Gang vor das Arbeitsgericht habe der junge Mann nicht automatisch Anrecht auf rechtliche Unterstützung durch die AK: „Die Entscheidung darüber fällt aufgrund der jeweiligen Sach- und Rechtslage.“