Volksgruppen ORF.at Roma (Deutsch)
Mo | 13.02.2012
Roma Hochzeit
8.12.2009
Ehe nach dem Brauch anerkannt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Nicht-Anerkennung einer nach dem Brauch der Roma geschlossenen Ehe durch die spanischen Behörden als diskriminierend gerügt.
70.000 Euro Entschädigung
Mit diesem Urteil gaben die Strassburger Richter gestern einer 53 Jahre alten Romni Recht, die im Jahr 2000 vergeblich eine Witwenrente beantragt hatte. Ihr muss die Regierung in Madrid nun 70.000 Euro Entschädigung zahlen.
Die Klägerin hatte 1971 als junges Mädchen nach dem Ritus der spanischen Roma geheiratet. Sie bekam mit ihrem Mann sechs Kinder, die alle ins Familienbuch eingetragen wurden. Die Eltern und Kinder erhielten auch alle Vergünstigungen, die für kinderreiche Familien vorgesehen sind.

Der Familienvater arbeitete über 19 Jahre als Maurer und zahlte Beiträge an die Sozialversicherung. Nach dem Tod ihres Mannes Ende 2000 beantragte die Frau eine Witwenrente. Diese wurde ihr mit dem Argument verweigert, sie habe nicht nach spanischem Gesetz geheiratet.
Kirchliche Ehe galt schon im 1971
Der Gerichtshof für Menschenrechte wies dieses Argument zurück. Im Jahre 1971 habe Spanien ausschliesslich Eheschliessungen nach dem kanonischen Recht der katholischen Kirche anerkannt, stellten die Richter fest. Seit 1981 gebe es auch die Möglichkeit, nur standesamtlich zu heiraten.

Die Klägerin sei aber überzeugt von der Gültigkeit ihrer traditionellen Heirat gewesen, zumal sie im Besitz offizieller Unterlagen - etwa des Familienpasses - gewesen sei. Unter diesen Umständen sei die Verweigerung der Witwenrente unverhältnismässig und diskriminierend gewesen.