NGO-Gesetz vor EU- Gericht

Trotz eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gibt Ungarn bei seinem Gesetz für einen repressiven Umgang mit Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) nicht nach. „Wir halten das Verfahren für unbegründet und haben dies der Europäischen Kommission in unserer Antwort vom heutigen Tage mitgeteilt“, erklärte der Staatssekretär im Justizministerium, Pal Völner in Budapest.

Damit ist nun der Ball beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der über das umstrittene Gesetz zu befinden hat.

Dieses schreibt unter anderen vor, dass Zivilorganisationen, die Hilfen aus dem Ausland erhalten, in allen ihren Publikationen die Bezeichnung "auslandsgeförderte Organisation" anführen müssen. Kritiker sehen darin das Bestreben der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban, kritische Vereinigungen und Bürgerrechtler zu stigmatisieren und letztlich mundtot zu machen.

Die EU-Kommission wirft der rechts-nationalen Regierung in Budapest vor, mit dem Gesetz die Vereinigungsfreiheit einzuschränken. In der Vorwoche hatte Orban bekanntgegeben, dass NGOs, die Verbindungen zum liberalen US-Milliardär und Philanthropen George Soros aufweisen, geheimdienstlich überwacht würden.