Orban wirft der EU „Gewalt“ gegen sein Land vor

Im Streit um die Flüchtlingsverteilung in der EU hat Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban dem Staatenbund „Gewalt“ gegen sein Land vorgeworfen. Die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker „dargestellte Interpretation des Solidaritätsprinzips"bedeute eigentlich nichts anderes "als die Umgestaltung Ungarns zu einem Migrationsland - trotz des Willens der ungarischen Bürger“, schrieb Orban in einem Brief an Juncker.

"Dies sei "keine Solidarität, sondern Gewalt. Im Gegensatz zu „einigen bedeutsamen Mitgliedstaaten der EU“ sei Ungarn nie Kolonialmacht gewesen, schrieb Orban weiter. Diese EU-Staaten seien „als Konsequenz ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer früheren Position als Kolonialmacht Migrationsländer“ geworden. Ungarn hingegen sei „kein Migrationsland und wünscht es sich auch nicht, zu einem solchen zu werden“. Ungarn könne nicht akzeptieren, „zu einer solchen Veränderung gezwungen“ zu werden.

Junckers „Interpretation des Solidaritätsprinzips“ stehe weder „mit den Rechtsvorschriften der EU“ noch „mit den historischen Traditionen Ungarns“ im Einklang.

Erneute Forderung betreffend Grenzzaun

Orban forderte zudem erneut eine Beteiligung der EU an den Kosten für die Errichtung und Bewachung des ungarischen Grenzzauns. Der Zaun und die ungarischen Grenzjäger schützten „nicht nur die ungarischen, sondern auch die österreichischen, deutschen und andere EU-Bürger“, schrieb der Regierungschef.

Orban warf Juncker vor, dass „jener, der den Zaun nicht unterstützt, die Bürger der Europäischen Union weder verteidigen kann, noch verteidigen will“. Wenn die EU statt der Grenzverteidigung ausschließlich dazu bereit sei, „Maßnahmen und Institutionen zu finanzieren, die die Aufnahme von Migranten anstreben, werden wir bloß einen erneuten Anreiz Hunderttausenden von Migranten bieten, die sich in Richtung Europas auf den Weg machen würden - anstatt die Migration aufzuhalten“.

Orban hatte vergangene Woche verlangt, dass Brüssel die Hälfte der Kosten für den Bau des wegen der Flüchtlingskrise errichteten Grenzzauns sowie für die Ausbildung und den Einsatz von 3000 Grenzschützern entlang der Sperre übernimmt. Die EU-Kommission erteilte der Forderung eine Absage. Überdies hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch befunden, dass der EU-Beschluss zur Umverteilung der Flüchtlinge rechtmäßig sei. Das Gericht wies damit die Klagen Ungarns und der Slowakei ab.