Protest gegen umstrittenes NGO-Gesetz in Ungarn

Zum Boykott gegen das am Dienstag verabschiedete umstrittene Gesetz über die Registrierungspflicht für vom Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) haben das Ungarische Helsinki-Komitee sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ) aufgerufen. „Wir werden uns nicht registrieren“, hieß es in Aussendungen der Organisationen.

Das Gesetz habe nicht verabschiedet werden dürfen, weil es „rechtswidrig“ sei und die „Redefreiheit und Vereinigungsfreiheit verletzt“. Die TASZ und das Helsinki-Komitee sowie weitere NGOs wollen juristische Mittel nutzen, sich aus Protest gegen die Lex an das ungarische Verfassungsgericht, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Auch wurde landesweit „ziviler Ungehorsam“ angekündigt. Bei einer Kampagne von mehr als 263 NGOs soll gegen das Gesetz protestiert und der Gesellschaft verdeutlicht werden, dass die Zivilorganisationen zum Wohle der Gesellschaft arbeiten und als ein Grundpfeiler der starken Demokratie gelten.

„Gesetz diene den Machtinteressen der Regierung“

Die TASZ betonte, dass die Gesellschaft nichts zu verheimlichen habe, Tätigkeit und Finanzierung auch bisher völlig transparent seien. „Das rechtsverletzende Gesetz wird unterliegen“, betonte Stefania Kapronczay, geschäftsführende Direktorin von TASZ. Das Gesetz diene nicht der Transparenz, sondern „ausschließlich den Machtinteressen der Regierung“, kritisierte das Helsinki-Komitee. Auch die Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates zum Gesetz seien nur teilweise berücksichtigt worden. Dazu hätten etwa auch Verhandlungen zwischen Regierung und Zivilorganisationen vor Verabschiedung des Gesetzes gehört.

Gesetzvorlage grundlegend gegen Soros?

Zur Kritik gehörte, dass sich die Gesetzvorlage grundlegend gegen den ungarischstämmigen US-Milliardär George Soros richte, der zahlreiche Organisationen in Ungarn fördert. Soros gehört laut der ungarischen Regierungspartei Fidesz zu den Feinden der ungarischen Nation.

Aus Regierungskreisen wurden aus dem Ausland finanzierte NGOs nach russischem Vorbild als „ausländische Agenten“ bezeichnet. Premier Viktor Orban hatte das Gesetz mit dem „Kampf gegen Geldwäsche“ begründet.

Die Lex verpflichtet bestimmte Vereinigungen und Stiftungen, sich innerhalb von 15 Tagen bei Gericht als „aus dem Ausland finanzierte Organisation“ registrieren zu lassen. Dies sei der Fall, wenn die Summe ihrer im Berichtsjahr aus dem Ausland erhaltene Unterstützung zumindest 7,2 Millionen Forint (23.455 Euro) erreicht, also das Doppelte der im Anti-Geldwäsche-Gesetz festgelegten Summe. Zudem müssen diese Organisationen die obige Bezeichnung in sämtlichen ihrer Publikationen anführen. Nach dem neuen Gesetz drohen jenen Geldstrafen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.