EU-Verfahren gegen Ungarn

Die EU-Kommission will Insidern zufolge ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien wegen deren Weigerung zur Aufnahme von Flüchtlingen eröffnen. Die Brüsseler Behörde werde dazu ein formales Schreiben in die drei Hauptstädte schicken, sagten mit der Sache vertraute EU-Vertreter am Montag.

Die EU-Kommission wirft den osteuropäischen Ländern vor, sich nicht an der Aufnahme von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland so zu beteiligen, wie es im September 2015 von der Mehrheit der EU-Staaten vereinbart worden war. EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos will am Dienstagnachmittag in Straßburg eine Pressekonferenz zu dem Thema geben. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann mit einer Geldbuße für das betroffene Land enden.

Avramopoulos hatte schon im Mai gedroht

Avramopoulos hatte schon im Mai mit der Eröffnung eines Verfahrens gedroht. Insgesamt sollen 160.000 Menschen aus Italien und Griechenland verteilt werden, in denen zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 besonders viele Migranten angekommen sind. Bisher wurden davon aber nur rund 20.000 von anderen EU-Staaten aufgenommen. Ungarn und die Slowakei haben gegen den EU-Beschluss von 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geklagt und werden dabei von der nationalkonservativen Regierung Polens unterstützt