Schlamm-Katastrophe doch nicht zu den Akten gelegt

Gut sechs Jahre nach der Schlamm-Katastrophe in Ungarn mit zehn Toten und 200 Verletzten sind die umstrittenen Freisprüche für Direktoren und Manager einer Aluminium-Fabrik aufgehoben worden. Diese Entscheidung fällte am Montag ein Berufungsgericht in der westungarischen Stadt Györ.

Im Oktober 2010 war aus einem geborstenen Speicherbecken des Unternehmens MAL eine laugen- und schwermetallhaltige Brühe ausgetreten. Sie hatte die westungarische Ortschaft Kolontar und zwei weitere Dörfer damals überschwemmt.

Der sogenannte Rotschlamm fällt bei der Aluminium-Herstellung an. Bei der Katastrophe kamen zehn Menschen ums Leben, 200 weitere erlitten Verletzungen, darunter schwere Verätzungen. Mehr als 300 Häuser wurden zerstört, 800 Hektar Ackerland und mehrere Gewässer verseucht.

Ein Gericht erster Instanz in der westungarischen Stadt Veszprem hatte in seinem Urteil im Januar 2016 die Schuld der 15 Direktoren und Manager der Aluminium-Fabrik nicht als erwiesen angesehen. Dies hatte damals in der Öffentlichkeit für Irritationen gesorgt. Das Berufungsgericht in Györ kassierte nun nicht nur die Freisprüche, sondern ordnete auch ein neues Verfahren an.