Kroatien sieht EU-Recht nicht verletzt

Slowenien und Kroatien sollen der EU-Kommission am 2. Mai ihre Standpunkte im Grenzstreit bei einer mündlichen Anhörung präsentieren. Vor der Anhörung hat Zagreb eine schriftliche Antwort auf die slowenischen Vorwürfe verfasst. Kroatien sieht in seiner Nichteinhaltung des Schiedsurteils keine Rechtsverletzung.

Schriftliche Antwort Zagrebs auf angekündigte Klage

Das Schreiben wurde der Brüsseler Behörde am Dienstag übermittelt. Das kroatische Außenministerium beharrt auf dem Standpunkt, wonach das Schiedsverfahren wegen einer Regelverletzung durch Slowenien irreparabel kompromittiert worden sei, weshalb auch das Urteil ungültig sei. Kroatien habe alle slowenischen Vorwürfe mit Argumenten entkräftet, sagte Außenministerin Marija Pejčinović Burić am Dienstagabend im kroatischen Fernsehen HTV ohne auf die Details der geheim gehaltenen Antwort einzugehen. „Das Fazit ist, dass es keine Verletzung des EU-Rechts gibt“, betonte sie.

Laut Zagreb gibt es auch keine Grundlage für ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), den Slowenien gemäß Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU anrufen will. „In diesem Fall kann es sich nur um eine Frage des internationalen Rechts handeln, aber keinesfalls um eine Frage des EU-Rechts“, argumentierte Pejčinović Burić laut Medien am Montag vor Journalisten in Luxemburg. „Es gibt keine Verletzung des EU-Rechts. Vor Ort sind keine Veränderungen aufgetreten, die Grenze ist dort, wo sie 1991 war“, sagte die Außenministerin.

Ähnlich wie die kroatische Antwort wird auch der Brief an die EU-Kommission, mit dem Slowenien im März das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 259 gegen Kroatien eingeleitet hat, geheim gehalten. Laut unbestätigten Informationen slowenischer Medien gibt Slowenien an, durch die Handlungen des Nachbarn, der die neue Grenzziehung nicht anerkennt, daran gehindert worden zu sein, auf seinem Gebiet die Schengen- sowie die EU-Fischereiregel anzuwenden.

Slowenien und Kroatien streiten um den Grenzverlauf in der Bucht von Piran in der nördlichen Adria. Im Sommer 2017 hatte ein in einem bilateralen Abkommen auf EU-Vermittlung eingesetztes Schiedsgericht den Großteil der Bucht Slowenien zugesprochen.

Kroatien erkennt den Schiedsspruch wegen einer Regelverletzung durch Slowenien nicht an, obwohl das Gericht das Verfahren nach Bekanntwerden der Affäre in anderer Zusammensetzung neu aufgerollt hatte. Slowenien setzt die neue Grenzregelung wie vom Schiedsgericht angeordnet seit Ende 2017 um, während Kroatien weiterhin auf eine bilaterale Lösung pocht.