Keine Einigung bei Sprachkursen

Mehr Bemühungen gegen Extremismus und Genitalverstümmelung, mehr Mittel für Ausbildung und Qualifizierung - die Integrationsreferenten der Länder haben in ihrer Konferenz gestern in Linz einige einstimmige Beschlüsse gefasst.

Bei den großen Brocken wie den Sprachkursen gelang das aber nicht, was an Niederösterreich und Vorarlberg lag.

Für Klärung zur Umsetzung von EU-Aufnahmerichtlinie

Einig sind sich die Integrationsreferenten auch darin, dass die Bundesregierung erklären soll, wie die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt werden soll. Diese besagt, dass, wenn nach neun Monaten noch kein Asylbescheid ergangen ist, Zugang zum Arbeitsmarktes möglich sein muss.

Mittel für Ausbildung & Qualifizierung

Ebenfalls einstimmig wurde die Forderung nach mehr Mittel für Ausbildung und Qualifizierung - Alphabetisierung, Basisausbildung, Nachholen von Pflichtschulabschlüssen - für nicht mehr Schulpflichtige beschlossen. Wiens Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) sieht hier das Wiener Modell des „Jugendcollege“ als Vorbild. Bei den Sprachkursen für Asylwerber - hier stellt der Bund derzeit nur für Syrer Mittel bereit - war es mit der Einstimmigkeit aber bereits wieder vorbei. Niederösterreich - in Person von Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) - und Vorarlberg, vertreten durch Landesrat Christian Gantner (ÖVP), gingen nicht mit.

Waldhäusl gegen Anschober-Initiative

Die Forderung nach der Umsetzung des Integrationsjahres für Asylwerber wurde ebenfalls von Niederösterreich und Vorarlberg nicht mitgetragen. Mit seiner Initiative nach „Ausbildung statt Abschiebung“ - wonach es nicht möglich sein soll, Asylwerber in der Lehrzeit abzuschieben - konnte Anschober alle außer Waldhäusl hinter sich versammeln.

Diametral unterschiedliche Zugänge

Die beiden Politiker aus Ober- und Niederösterreich verkörpern zwei diametral unterschiedliche Zugänge: Integration vom ersten Tag versus Integration erst, wenn jemand Bleiberecht hat. Man solle den Asylwerbern „keine falschen Hoffnungen machen“, argumentierte Waldhäusl. Anschober konterte: Er könnte sich Waldhäusls Linie anschließen, wenn Asylverfahren in drei oder vier Monaten abgeschlossen wären. Da sie aber meist wesentlich länger - 2017 im Durchschnitt 16 Monate bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung - dauern, brauche man schon vor dem Bescheid Grundkenntnisse in der Sprache.

Einstimmigkeit als Voraussetzung für Beschluss

Damit ein Beschluss der Bundesregierung vorgelegt wird, ist Einstimmigkeit Voraussetzung. Die Mehrheitsbeschlüsse will Anschober aber dennoch der für Integration zuständigen Außenministein Karin Kneissl (FPÖ) per Brief übermitteln. Sie sei zwar aus Termingründen nicht zur Konferenz gekommen, habe aber für Mitte September zu einer Arbeitstagung nach Wien eingeladen. „Wir sind am Start eines Arbeitsprozesses mit dem Ministerium“, ist Anschober optimistisch.